Die zuständige Ständeratskommission will zwar eine stärkere Eigenkapitalunterlegung, hat sich aber noch nicht festgelegt. Die Frage, wie stark systemrelevante Grossbanken ihre Beteiligungen im Ausland mit Eigenkapital unterlegen sollen, ist höchst umstritten. Der Bundesrat beantragt eine vollständige Unterlegung von Auslandsbeteiligungen mit hartem Eigenkapital.

Heute liegt die Anforderung bei rund 60 Prozent. Dabei müssen allerdings nur 45 Prozent mit sogenanntem hartem Eigenkapital unterlegt werden, für die weiteren 15 Prozent kann die Bank auch auf sogenanntes zusätzliches Kernkapital («Additional Tier1») zurückgreifen.

Eintreten unbestritten

Von der Verschärfung wäre faktisch nur die UBS betroffen. Sie wehrt sich vehement dagegen. Dass nach dem CS-Debakel die Eigenkapitalunterlegung bei ausländischen Beteiligungen systemrelevanter Banken gestärkt werden soll, war in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) unbestritten.

Entsprechend trat sie auf die Vorlage ein, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Wie die Stärkung erfolgen solle, sei aber noch nicht entschieden. Die WAK-S wolle eine Balance «zwischen dem legitimen Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung» und der «ebenso legitimen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes».

Verschiedene Anträge

In der WAK-S liegen gemäss der Mitteilung verschiedene Anträge vor, beim vollständigen Abzug ausländischer Beteiligungen von den Eigenmitteln nicht nur hartes Kernkapital, sondern auch AT1-Instrumente zu berücksichtigen.

Gleichzeitig könnten AT1-Instrumente so angepasst werden, dass sie frühzeitig wesentlich zur Stabilisierung einer Bank beitragen können. AT1-Anleihen sind hochverzinste Anleihen, die bei einer gravierenden Schieflage der Bank entweder in Eigenkapital umgewandelt oder für wertlos erklärt werden.

Bericht von Verwaltung und Bundesamt

Die Ständeratskommission will ihre Beratungen am 31. August fortsetzen, wenn ein Bericht der zuständigen Verwaltung - in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) - zu den bisherigen Formulierungsvorschlägen vorliegt. Vorgesehen ist, dass der Ständerat im Herbst über die Verschärfung des «Too big to fail»-Dispositivs entscheidet.

Die vom Bundesrat gewünschte Verschärfung soll bewirken, dass Banken in einer Krise ausländische Töchter ohne negative Folgen für die Kapitalquoten des Stammhauses ganz oder teilweise verkaufen können, solange sie noch eigenständig handeln können. Die Anträge sind Konsequenzen aus dem Zusammenbruch der Grossbank Credit Suisse (CS) und der erzwungenen Notfusion der CS mit der UBS vom März 2023.

(AWP)