Die Valoren der UBS gingen in der abgelaufenen Börsenwoche mit einem Plus von 4,8 Prozent aus dem Handel bei 44,53 Franken. Das ist der höchste Stand seit März 2008. Die Marktteilnehmer liessen sich dabei auch nicht von einer SIX-Meldung beirren, wonach ein Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrates für 2,2 Millionen Franken verkauft hatte.
Ebenso warf die anstehende Debatte der Wirtschaftskommission des Ständerats zu den Eigenkapitalvorschriften, welche am Montag, den 31. August, wieder aufgenommen wird, keinen negativen Schatten voraus.
Im Zentrum der milliardenschweren Debatte steht die Frage nach der Qualität des geforderten Kapitals, wobei es um zwei Varianten geht. Erstens, ob wie vom Bundesrat gefordert, die Schweizer Grossbank gezwungen ist, die Tochtergesellschaften neu mit 100 Prozent Eigenmitteln zu unterlegen. In diesem Falle wäre die UBS gezwungen, rund 20 Milliarden Dollar hartes Eigenkapital aufzubauen. Oder zweitens, ob die Wirtschaftskommission des Ständerats der Bank ein Zugeständnis macht und das Eigenkapital über ein Hybridinstrument in Form von AT1-Anleihen aufgenommen werden kann.
Das harte Kernkapital - sogenanntes «Common Equity Tier 1» oder kurz CET1 - ist das Sicherheitsnetz der Bank. Es beinhaltet im Wesentlichen das Aktienkapital und einbehaltene Gewinne. Das Kapital dient als Puffer und sichert das Überleben der Bank im Krisenfall. Allerdings wäre diese vom Bundesrat geforderte Lösung für die UBS die teurere Variante. Mehr Eigenkapital bindet Mittel, die ansonsten für Dividendenzahlungen oder für Aktienrückkäufe genutzt werden könnten.
Die AT1-Anleihen sind dagegen eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Diese Anleihenkategorie wurde nach der Finanzkrise 2008 explizit dafür geschaffen, den Steuerzahler bei einem drohenden Beinahe-Kollaps einer Bank vor Verlusten zu schützen. Fällt das Kernkapital der Bank unter einen bestimmten Schwellenwert, werden die Anleihen auf null abgeschrieben und zwangsweise in Aktien umgewandelt, um die Bank sofort zu rekapitalisieren. Im Vergleich zum harten Eigenkapital ist dies für die UBS die kostengünstigere Lösung.
Der Bundesrat sträubt sich gegen die Kapitalanrechnung mit AT1-Anleihen, weil im März 2023 der Umwandlungsmechanismus in Eigenkapital beim Untergang der Credit Suisse für AT1-Anleihen im Umfang von 16 Milliarden Dollar nicht funktioniert hatte. Der Hauptgrund war, dass in den Emissionsprospekten der Papiere der Credit Suisse explizit eine dauerhafte Abschreibung verankert war, aber kein Umwandlungsrecht in Aktien im Falle einer staatlichen Intervention. Dies berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg im März 2023.
Entsprechend mussten die AT1-Anleihen auf null abgeschrieben werden, was zu einem heftigen Aufschrei unter den Bondholdern führte. Das Verfahren nach den Klagen dieser AT1-Obligationeneigentümer ist derzeit vor dem Schweizerischen Bundesgericht hängig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Abschreibung im Oktober 2025 als rechtswidrig eingestuft hatte.
Mit Spannung wird nun erwartet, ob die Ständeratskommission der Schweizer Grossbank tatsächlich - wie erwartet wird - mit einem Kompromiss entgegenkommt.
(cash)
