Zwei mit der Situation vertrauten Personen zufolge dürfte das Obergericht Zug seinen Entscheid nicht mehr im laufenden Jahr fällen. "Es deutet alles auf ein Urteil im ersten Quartal 2018 hin", erklärt einer der Insider. Eine zweite Person rechnet mit einem Verdikt im Januar. Bisher gingen viele Anleger von einem Richterspruch bis Ende 2017 aus.

Damit dürfte der am längsten laufende Übernahmekampf in Europa aber noch nicht entschieden sein. Beobachter gehen davon aus, dass die unterliegende Partei gegen den Entscheid Berufung einlegen wird. Bis zu einem letztgültigen Urteil des Bundesgerichts könnte es dann nochmals rund ein Jahr dauern. Damit droht den Befürwortern eines Deals die Zeit davonzulaufen. Im Extremfall könnte die Transaktion sogar scheitern.

Der französische Baustoffriese Saint-Gobain hatte im Dezember 2014 mit der Gründerfamilie Burkard vereinbart, deren Kontrollmehrheit an Sika für 2,75 Milliarden Franken zu kaufen. Dies hat Sika bisher vereitelt, indem das Unternehmen die Stimmrechte der Familie bei entscheidenden Wahlen in den Verwaltungsrat beschnitt. Die Richter müssen nun die Frage klären, ob die Beschneidung der Stimmrechte zulässig ist. Im Oktober 2016 hatte ein erstes Gericht zugunsten der Firma entschieden.

Attraktiver Kauf auch ohne Urteil

Offen ist, was passiert, wenn ein allfälliger Bundesgerichtsentscheid erst 2019 fällt. Denn Saint-Gobain kann die Option zum Kauf der Familien-Anteile gemäss dem gültigen Vertrag längstens bis Ende 2018 verlängern. Angesichts des Anstiegs des Sika-Aktienkurses über den vereinbarten Kaufpreis könnte ein Vollzug der Transaktion für Saint-Gobain dennoch attraktiv sein, auch wenn noch kein abschliessendes Urteil auf dem Tisch liegt. Ein Saint-Gobain-Sprecher erklärte, dies sei möglich. "Ich habe aber nicht gesagt, dass das auch die Absicht von Saint-Gobain ist."

Gegen einen solchen Schritt spricht, dass die Franzosen mit dem Kauf Synergien zwischen dem eigenen Geschäft und Sika heben wollen. Dies ist nur möglich, wenn sie bei Sika auch das Sagen haben. Voraussetzung dafür ist, dass die Stimmrechtsbeschränkung fällt.

Um das Dilemma zu lösen, bringt die Familie nun eine Vertragsverlängerung ins Spiel. Grundlage des bestehenden Kaufvertrages sei das Konzept, dass Saint-Gobain die Kontrolle über Sika übernehme. "Die Vertragspartner haben keine Veranlassung, bei einer allfälligen Vertragsverlängerung über 2018 hinaus von dieser Grundlage abzuweichen", erklärte ein Sprecher der Familie.

(Reuters)