Weder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) noch Benko selbst hätten Rechtsmittel eingelegt, teilte das Landesgericht Innsbruck am Donnerstag mit. Das Gericht hatte den 49-Jährigen am 22. September schuldig gesprochen. Es sah es als erwiesen an, dass Benko vor der Insolvenz Vermögenswerte von insgesamt 660.000 Euro beiseitegeschafft hatte, um sie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Unabhängig von diesem Urteil befindet sich Benko weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Urteil fiel in einem neu aufgerollten Prozess. Dabei ging es um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro, von der Benko im ersten Verfahren noch freigesprochen worden war, sowie um eine bereits zuvor bestätigte Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter. Als strafmildernd wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit Benkos, erschwerend hingegen die mehrfache Tatbegehung. Eine vorzeitige Entlassung nach Verbüssung der halben Strafe schloss das Gericht aus. Die seit Januar 2025 verbüsste Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet.
Benko war im Zuge der Ermittlungen rund um den Zusammenbruch seines Immobilien- und Handelskonzerns Signa festgenommen worden. Die Pleite der Signa Ende 2023 gilt als grösste Insolvenz der österreichischen Nachkriegsgeschichte. Zum Firmengeflecht gehörten bekannte deutsche Warenhäuser wie Galeria Karstadt Kaufhof und das Berliner KaDeWe. In einem separaten Verfahren war Benko bereits im Dezember wegen Insolvenzbetrugs zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
(Reuters)

