Bis Ende Jahr müssen rund 300 Schweizer Banken entscheiden, ob sie am US-Programm zur Bereinigung der Schwarzgeld-Vergangenheit teilnehmen wollen. Goldene Zeiten für Revisionsgesellschaften wie PwC, die gleich mehrere Dutzend Banken berät. PwC-Steuerexperte Christoph Schärer rechnet damit, dass mehr Banken als erwartet die Kategorie 2 wählen und damit einen Verstoss gegen das US-Steuerrecht einräumen.

Im Video-Interview sagt Christoph Schärer, Partner bei PricewaterhouseCoopers (PwC), dass das Programm vom amerikanischen Department of Justice darauf angelegt ist, möglichst viele Banken in die Kategorie 2 zu treiben. "Die amerikanischen Behörden haben klargemacht, dass es keine Deminimis-Klausel, also eine Bagatell-Klausel, gibt. Das heisst, wer ein einziges Schwarzgeld-Konto führte, ist schuldig." Das führe dazu, dass tendenziell mehr Banken die Kategorie 2 wählen, obwohl sie sich ursprünglich keinem Fehlverhalten bewusst waren, so seine Einschätzung.

Die Banken müssen auch bei geringem Verschulden mit hohen Bussen rechnen. Die Berechnungen gehen dabei weit auseinander, von 10 bis 300 Prozent, so der Steuerexperte. "Der Grund dafür liegt im 'unfairen' Mechanismus dieses Programms, das die Beweislastumkehr verlangt. Im Einzelfall ist es für die Bank sehr schwer zu beweisen, dass der Kunde sein Geld korrekt versteuert hat. Das Risiko ist gross, im Zweifelsfall mit einer Busse belangt zu werden."

«Banken überlegen sich, ob das noch Sinn macht»

Aufgrund der hohen Bussen und des Aufwands haben bis jetzt schon drei Banken ihre Geschäftstätigkeit eingestellt. Christoph Schärer schliesst nicht aus, dass weitere dazukommen: "Die Zukunftsaussichten im Swiss Private Banking sind allgemein unsicher. Der US-Steuerdeal kann da wie ein Katalysator wirken. Wenn eine Bank ein Bussenrisiko hat, das zehn Jahresgewinnen entspricht, wird sie sich schon überlegen, ob das noch Sinn macht, besonders für Privateigentümer."

Die Festlegung, in welcher Kategorie eine Bank am Programm teilnehmen will, verursacht erhebliche Kosten im sechsstelligen Bereich. Problematischer als die Kosten erachtet Christoph Schärer aber die knappe Zeit. "Das sind wichtige Entscheide und für die braucht man eine gute Datenbasis. Da es sich um Geschäfte der Vergangenheit handelt, ist diese oft schwierig zu beschaffen."

Bis Ende Jahr Zeit

Die Schweizer Banken haben noch bis Ende Jahr Zeit zu entscheiden, ob sie am Programm des US Department of Justice teilnehmen wollen und wenn ja, in welcher Gruppe sie sich sehen. Ausgeschlossen sind diejenigen Banken, gegen die bereits ein Verfahren läuft, zum Beispiel Credit Suisse, Julius Bär und die Zürcher Kantonalbank. Sie sind der Kategorie 1 zugeteilt.

Die übrigen Banken können wählen zwischen drei weiteren Kategorien. Kategorie 2 sind Banken, die glauben, im Rahmen ihres US-Geschäfts Kunden bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Zur Kategorie 3 gehören diejenigen, die durch eine Untersuchung belegen können, dass sie keine entsprechenden Vergehen begangen haben. Die letzte Kategorie betrifft die Institute, welche unter dem Facta-Abkommen als lokale Banken definiert sind.

(AWP)