Sie verhängten am Dienstag Sanktionen gegen dessen Präsidentin Tomoko Akane und einen leitenden ‌Anwalt des ⁠Gerichts. US-Aussenminister Marco Rubio teilte mit, die Massnahmen richteten sich gegen die japanische Richterin ⁠sowie den senegalesischen Juristen Abdoulaye Seye.

Grundlage sei ein 2025 von US-Präsident Donald Trump erlassenes Dekret. Die ‌Sanktionen frieren mögliche Vermögenswerte der Betroffenen in den USA ein ‌und schliessen sie weitgehend vom US-Finanzsystem aus. ​Das US-Finanzministerium räumte eine Frist bis zum 17. September ein, um laufende Geschäfte mit Akane abzuwickeln.

Der IstGH teilte am späten Abend mit, man lasse sich nicht beirren und stehe fest hinter seinen Mitarbeitern. Massnahmen von Staaten, die sich gegen Richter, Staatsanwälte und ‌Mitarbeiter richteten, die an der Erfüllung des Mandats des IStGH arbeiten, würden die Rechtsstaatlichkeit untergraben, hiess es zudem.

Rubio begründete den Schritt damit, dass die beiden Juristen an Bemühungen des ​Gerichts beteiligt gewesen seien, gegen Regierungsvertreter von Staaten zu ermitteln, die ​dessen Zuständigkeit nicht anerkennen. Die USA hatten bereits ​im vergangenen Jahr Sanktionen gegen IStGH-Vertreter verhängt. Auslöser waren Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister ‌Joaw Galant sowie eine frühere Untersuchung zu Einsätzen von US-Soldaten in Afghanistan.

Die USA sind ebenso wie etwa auch China, Russland, Israel oder die Türkei kein Mitglied des 2002 ​in ​Den Haag gegründeten Gerichts, alle Mitgliedsstaaten der ⁠EU hingegen schon. Der IStGH mit seinen derzeit 125 ​Unterstützer-Ländern kann auch Verbrechen verfolgen, ⁠die von Staatsangehörigen von Nichtmitgliedern auf dem Territorium von Mitgliedsstaaten begangen wurden. Rubio hatte ‌im Juli angekündigt, die US-Bemühungen zur Schwächung des Gerichts zu verstärken und andere Länder zum Austritt zu bewegen. Er argumentierte, der IStGH stelle eine ‌Bedrohung für US-Personal dar, das Trumps strikte Einwanderungspolitik umsetze oder an ​Einsätzen gegen mutmassliche Drogenschmuggler beteiligt sei.

Das IstGH befasst sich mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen.

(Reuters)