Diese Verurteilung erfolgte wegen Urkundenfälschung und wegen des Verstosses gegen die im Geldwäschereigesetz festgelegte Meldepflicht. Die von dem Bankmitarbeiter "verbrecherisch erlangten" Zahlungen von 650'000 Dollar werden zugunsten der Schweizer Staatskasse eingezogen.

Der Strafbefehl der Bundesanwaltschaft sei zeitlich mit dem Verfahrensabschluss der zuständigen US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörde koordiniert, heisst es weiter. Die von dem Schuldeingeständnis in den USA bereits erfassten Straftatbestände würden in der Schweiz nicht weiter verfolgt, um eine doppelte Bestrafung zu vermeiden.

Das US-Justizministerium (DoJ) hatte am Donnerstagabend das Schuldeingeständnis eines ehemaligen Mitarbeitenden von zwei Schweizer Banken bekanntgegeben. Der argentinische Staatsbürger habe ab 2010 während seiner Tätigkeit bei den Schweizer Banken die Konten einer Sport-Marketing-Firma aus Argentinien verwaltet, über welche die Bestechungsgelder liefen, so das DoJ. Dabei habe er aktiv Mantelfirmen gegründet und Konten eingerichtet, deren eigentlicher Inhaber ein hoher argentinischer Fussballfunktionär war.

25 laufende Strafverfahren

Die Bundesanwaltschaft führt im "Fussball-Untersuchungskomplex" 25 Strafverfahren und analysiere eine Datenmenge von rund 19 Terabyte an sichergestellten Unterlagen, heisst es weiter. Bis dato seien in diesem Zusammenhang bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) 178 Meldungen wegen des Verdachts auf Geldwäscherei eingegangen.

Im Jahr 2015 hatte die Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit den Vergaben der Fussball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022 ein Strafverfahren eröffnet und am Fifa-Hauptsitz in Zürich elektronische Daten und Dokumente sichergestellt. Im Mai 2015 waren zudem kurz vor einem Fifa-Kongress in Zürich mehrere Fifa-Funktionäre wegen Bestechungsverdachts festgenommen worden.

(AWP)