Wie das Weisse Haus am Donnerstag (Ortszeit) mitteilte, hat Trump eine ⁠entsprechende Anordnung bereits unterzeichnet. Die USA seien zu abhängig von ausländischen Anbietern, erklärte ‌die Regierung zur Begründung. Für Drohnen ab einer ‌bestimmten Grösse oder mit besonders sicherheitsrelevanten ​Fähigkeiten werde ein Wertzoll von 100 Prozent fällig. Auf kleinere Modelle ohne diese Eigenschaften werde ein Wertzoll von 25 Prozent erhoben.

Drohnen und Bauteile aus der Europäischen Union (EU), Japan, Liechtenstein, Südkorea, der Schweiz ‌und Taiwan würden zukünftig mit 15 Prozent verzollt. Für Einfuhren aus Grossbritannien liege der Zollsatz bei zehn Prozent. Die Zölle sollen den ​Angaben zufolge 21 Tage nach der Unterzeichnung in ​Kraft treten. Für weniger sensible Drohnen-Bauteile gelte ​eine Frist von 180 Tagen. Für Produkte, die das US-Verteidigungsministerium innerhalb von 20 Tagen ‌nach Unterzeichnung von der sogenannten «Covered List» der US-Kommunikationsaufsicht FCC ausnimmt, gelte ebenfalls die Frist von 180 Tagen. Auf dieser Liste stehen Kommunikationsgeräte, ​die ​als Risiko für die ⁠nationale Sicherheit der USA eingestuft werden.

Dieser Entscheidung ​vorausgegangen war eine Untersuchung ⁠von US-Handelsminister Howard Lutnick. Der Minister sei zu dem Schluss gekommen, ‌dass Drohnen und entsprechende Bauteile von bestimmten ausländischen Unternehmen Sicherheitsrisiken darstellten, hiess es in dem vom Weissen Haus veröffentlichten Text ‌der Anordnung. Zugleich produziere die heimische Industrie nicht ​genug, um den Sicherheitsbedarf zu decken.

(Reuters)