Dieser könnte es für die Bank günstiger machen, die Kapitalanforderung der Regierung von 20 Milliarden Dollar zu erfüllen. Die zuständige Ständeratskommission hat sich an ihrer Sitzung vom 11. August noch nicht festgelegt. Am nächsten Montag tagt sie erneut. 

Die Frage, wie stark systemrelevante Grossbanken ihre Beteiligungen im Ausland mit Eigenkapital unterlegen sollen, ist höchst umstritten. Der Bundesrat beantragt eine vollständige Unterlegung von Auslandsbeteiligungen mit hartem Eigenkapital.

Die Kommission nimmt Reformen bei Wandelanleihen ins Visier, die als zusätzliches Kernkapital (Additional-Tier-1-Kapital oder AT1) bekannt sind. Die Änderungen würden den Instrumenten bereits früh in einer Krise Verluste auferlegen. Beim Zusammenbruch der Credit Suisse vor drei Jahren geschah dies nicht.

Seitdem ringt die Schweiz darum, ihre einzige globale Bank krisenfest zu machen. Der Ansatz der Regierung konzentriert sich auf eine erhebliche Erhöhung des Eigenkapitals. UBS-Führungskräfte haben sich entschieden dagegen ausgesprochen und argumentiert, dies werde die Bank im Wettbewerb benachteiligen.

Die Bank selbst hat die Debatte subtil in Richtung einer Lösung gelenkt, bei der mehr AT1-Schuldtitel eingesetzt werden. Diese haben den Vorteil, eine günstigere Form der Bankenfinanzierung zu sein.

Falls eine stabile Schweizer Reform der AT1-Instrumente zustande kommt, dürften die Parlamentarier eher dafür stimmen, dass UBS einen grösseren Anteil dieser Instrumente nutzen darf, um die von der Regierung vorgeschlagene Kapitalerhöhung zu erreichen. Das geht aus Angaben von Parlamentariern und Wissenschaftlern hervor.

AT1-Reform ist ein wichtiger Faktor in der Debatte

Im Juni wurde eine von der UBS in Auftrag gegebene Studie zur AT1-Reform in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlicht. Zu den Autoren gehörten der Basler Universitätsprofessor Yvan Lengwiler und der Anwalt Rolf Watter. Watter hat die UBS zuvor vertreten. Die Autoren argumentierten, dass AT1-Anleihen bereits viel früher in einer Stresssituation eingesetzt werden können.

Die zentralen Argumente der Studie wurden anschliessend der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats vorgelegt. Das geschah kurz vor der ursprünglich in diesem Monat geplanten Abstimmung über die Kapitalvorschläge für UBS. Die Abstimmung wurde verschoben und wird nun am 31. August erwartet. Die AT1-Reform ist ein wichtiger Faktor in der Debatte.

Die entscheidende Frage laute, ob AT1 eine praktikable Option seien, und wenn ja, in welchem Umfang sie eingesetzt werden können, sagte Erich Ettlin. Der Politiker der Mitte ist Vorsitzender der Kommission, die sich damit am 31. August befassen wird.

Bislang hat UBS wenig darüber gesagt, welches Ergebnis sie sich vom parlamentarischen Prozess wünscht. Entscheidungen des Parlaments dürften frühestens im kommenden Jahr endgültig sein.

«Wie bereits in der Stellungnahme zur Vernehmlassung des Bundesrats im vergangenen Jahr dargelegt, unterstützt UBS zusammen mit einer breiten Palette anderer Interessengruppen die Stärkung von AT1-Instrumenten, sofern dies mit internationalen Standards im Einklang steht», teilte UBS Bloomberg in einer Stellungnahme mit. «Dies ist jedoch nur ein Element eines umfassenderen Reformpakets und sollte im Kontext eines zielgerichteten, verhältnismässigen und international abgestimmten Ergebnisses betrachtet werden und nicht im Kontext der extremen Vorschläge des Bundesrats.»

Anleihen erfüllten keine verlustabsorbierende Funktion

AT1-Anleihen entstanden nach der Finanzkrise von 2008. Sie sollten die Fähigkeit einer Bank zur Verlustabsorption erhöhen und zugleich geringere Kosten als Eigenkapital ermöglichen. UBS ist weltweit ein bedeutender Akteur bei AT1. Die von ihr ausgegebenen Schuldtitel machen rund 7 Prozent des 286 Milliarden Dollar schweren europäischen Marktes aus.

Seit 2023 läuft eine globale Diskussion über eine Reform des AT1-Marktes. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Schuldtitel in einer Krise, in der die Bank überlebt, zuverlässig als Kapital dienen können, statt erst im Fall einer Abwicklung eingesetzt zu werden.

Die Credit-Suisse-Krise hat generell Zweifel an ihrer Rolle geweckt. Die Anleihen erfüllten keine verlustabsorbierende Funktion, bis die Bank von UBS gerettet werden musste. Im Rahmen des Pakets wurden AT1-Schuldtitel im Umfang von rund 17 Milliarden Dollar abgeschrieben. Dies führte zu mehreren rechtlichen Anfechtungen.

Die Spreads von UBS-AT1-Schuldtiteln haben sich zeitweise ausgeweitet. Grund dafür war die Unsicherheit über die Schweizer Regulierung dieser Schuldtitel. Nach der Abschreibung von 2023 verlangten Anleger insbesondere für Investitionen in Schweizer AT1 eine höhere Rendite.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat erklärt, die Regierung wolle zunächst abwarten, wie sich die globale Debatte entwickelt, bevor sie Änderungen im Inland unterstützt. Ob und wie Schweizer AT1-Reformen mit dem globalen Markt verknüpft würden, bleibt unklar.

Prozess wird nicht vor dem kommenden Jahr abgeschlossen sein

Das Ziel seien international abgestimmte AT1, also AT1, die im internationalen Kontext akzeptiert werden, sagte Ettlin. Andernfalls seien sie nutzlos. Wenn der Markt sie nicht akzeptiere, müsse alles durch Eigenkapital abgesichert werden.

AT1-Schuldtitel erlebten im vergangenen Dezember eine überraschende Rückkehr in die politische Debatte. Auslöser war ein Vorschlag aus dem Mitte-rechts-Lager. Dies trug dazu bei, den Aktienkurs der Bank auf ein 17-Jahres-Hoch zu treiben. Die Schweizer Regierung widersprach dem Plan jedoch. Grundlage dafür waren Zweifel an der Eignung von AT1 als «Going-Concern»-Kapital.

Die jüngste Wendung nahm die Debatte in diesem Monat. Lengwiler und die ebenfalls an der Universität Basel tätige Professorin Corinne Zellweger-Gutknecht legten der Sitzung der Ständeratskommission am 11. August einen gemeinsamen Vorschlag vor. Zellweger-Gutknecht hat zuvor für die Regierung geforscht.

Zellweger-Gutknecht und Lengwiler argumentierten, AT1 sollten eine eingebaute erste Stufe erhalten. Diese soll dabei helfen, eine verlustbringende Bank zu stabilisieren, bevor sie den Punkt des Zusammenbruchs erreicht. Fällt ein Unternehmen unter seine regulatorischen Kapitalanforderungen, sollten nach ihrer Argumentation die Kuponzahlungen zusammen mit Dividenden an Aktionäre und Boni für das Management ausgesetzt werden.

Diese Phase würde lange vor dem üblichen Auslösepunkt für AT1-Schuldtitel einsetzen, an dem sie normalerweise in Eigenkapital umgewandelt würden. Die Wissenschaftler schlagen eine zweite Stufe vor, falls die erste nicht funktioniert. Dabei würde die Bank AT1-Inhabern eine freiwillige Umwandlung in Eigenkapital anbieten und gleichzeitig eine Kapitalerhöhung durchführen.

Die Kommission könnte einen AT1-Kompromiss noch ablehnen und sich auf andere Lösungen konzentrieren. Alternative Vorschläge, die von der ursprünglichen Forderung der Regierung abweichen, würden lediglich den Prozentsatz der Anforderungen senken, den UBS mit Eigenkapital abdecken muss. Es besteht ausserdem die Möglichkeit, dass die Parlamentarier den Regierungsplan unterstützen.

Unabhängig davon, wofür die Kommission stimmt, dürfte ihre Entscheidung den Ton für die weiteren Beratungen des Parlaments über neue Kapitalregeln für die Bank vorgeben. Der Prozess wird jedoch nicht vor dem kommenden Jahr abgeschlossen sein. Wegen der Komplexität der Angelegenheit ist es unwahrscheinlich, dass sich ein anderes parlamentarisches Gremium noch einmal eingehend damit befasst, wie die Anforderungen ausgestaltet sein sollten und welche Rolle AT1 bei ihrer Erfüllung spielen könnten.

(Bloomberg/cash)

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