Herr F.* wollte während seinen Ferien in Südfrankreich an einem Bancomat Geld abheben. Allerdings staunte er nicht schlecht, als ihm der Automat beschied, dass die Limite seiner Kreditkarte bereits ausgeschöpft sei. F. war sich sicher, dass er in den ersten drei Tagen seines Urlaubs nicht bereits über 10'000 Franken per Plastikgeld ausgegeben hatte.

Eine Nachprüfung des Kreditkartenherausgebers ergab: F. wurde Opfer von "Skimming". Dabei manipulieren Betrügerbanden den Kartenschlitz von Geldautomaten und filmen die Eingabe der Geheimnummer. Mit diesen Daten erstellen die Täter eine Karten-Doublette und setzen diese für Käufe und Cash-Bezüge ein.

Frankreich erstmals gefährlichstes Kartenland

Es ist kein Zufall, dass F. gerade in Frankreich Opfer einer solchen Bande geworden ist. Dieses Land liegt erstmals überhaupt an der Spitze bei den Betrugsverlusten, die bei Kredit- und Debitkarten gemeldet wurden. Dies zeigt eine Auswertung des US-Analyseunternehmens Fico, das seit 2006 die Entwicklung von Kartenbetrugsfällen in 21 europäischen Ländern aufzeichnet. Bis 2011 verzeichnete Grossbritannien die höchste Deliktsumme bei Kreditkartenbetrug.

"Die Franzosen waren zwar Vorreiter bei der Einführung von Chip und Pin-Code, doch Grossbritannien hat andere Technologien zur Betrugsbekämpfung implementiert", sagt Martin Warwick, Fraud-Chef bei Fico Europa. Allerdings sei fraglich, ob der Karteneinsatz in Grossbritannien auch längerfristig sicherer werde. "Unsere Erfahrung zeigt, dass Massnahmen zur Betrugsbekämpfung nur kurzfristig die Betrugsquote senken. Sobald die Kriminellen eine neue Schwachstelle gefunden haben, nehmen die Betrugsfälle wieder zu", so Warwick.

Zunahme der Betrugsverluste

Europaweit haben 2012 die Betrugsverluste im Kreditkartengeschäft um 6 Prozent auf 1,5 Milliarden Euro zugenommen. Der Zuwachs geht zur Hälfte auf das Konto von Frankreich, gegen 30 Prozent entfallen auf Grossbritannien und Russland. In Russland haben sich die Betrugsverluste von 2010 bis 2012 sogar verdreifacht.

Aber auch in anderen Ländern wie Deutschland wird eine kontinuierliche Zunahme von Deliktfällen registriert. Dort ist die Deliktsumme innerhalb von fünf Jahren von 400 auf 600 Millionen Euro gestiegen. Auch in der Schweiz werden immer wieder die so genannten "Skimming"-Fälle registriert. Besonders beliebt sind die Billettautomaten der SBB. Erst vor sechs Wochen ist ein grösserer Fall am Zürcher Hauptbahnhof bekannt geworden. Gemäss SBB-Schätzungen waren Tausende von Kunden der Banken UBS, Credit Suisse, ZKB, Raiffeisen und Postfinance betroffen.

Vorsichtsmassnahmen beachten

Kreditkartenbenützer können sich mit verschiedenen Vorsichtsmassnahmen vor Betrug schützen. Banken empfehlen, wenn immer möglich die gleichen Geldautomaten zu benützen. Auffälligkeiten wie ein veränderter Kartenschlitz oder eine manipulierte Tastatur sollten sofort der Polizei oder der Bank gemeldet werden.

Beim Geldabheben immer darauf achten, dass keine fremde Person über die Schulter schaut. Wartende Kunden am Automaten sollten deshalb um einen angemessenen Abstand gebeten werden. Bei der Eingabe des PIN empfiehlt es sich, die Tastatur mit der Hand abzudecken. Zudem sollten die Kontobewegungen regelmässig auf mögliche Auffälligkeiten überprüft werden.

Debitkarten für Bargeldbezug

In einer Reaktion weist der Kartenherausgeber Swisscard darauf hin, dass alleine schon aus Kostengründen für den Bargeldbezug Debitkarten den Kreditkarten vorzuziehen sei. "Kreditkarten sind ein sehr sicheres Zahlungsmittel und haben gerade auch in den Ferien diverse Vorteile gegenüber Bargeld", so eine Swisscard-Sprecherin. So sei unter anderem Fremdwährung auf Abruf und ohne Zurückwechseln bereit und die Haftung bei Diebstahl oder Missbrauch sei beschränkt oder falle weg, sofern die Sorgfaltspflichten eingehalten worden seien.

Zu diesen von den Kartenhausgebern geforderten Sorgfaltspflichten gehören unter anderem, die Karte nicht aus den Augen zu lassen, bei Verlust oder Diebstahl sofort eine Sperrung zu veranlassen, den Pin-Code nie in schriftlicher Form auf sich zu tragen oder einer Drittperson mitzuteilen und keinen Code wählen, der in Zusammenhang mit persönlichen Daten steht.

* Name der Redaktion bekannt