Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 habe sich die Standardprämie um durchschnittlich 4,6 Prozent pro Jahr erhöht, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung. In den letzten zehn Jahren sei sie im Schnitt um 3,4 Prozent gestiegen.

Bundesrat Alain Berset betonte Ende September, dass kein Ende des Anstiegs in Sicht sei. Die Gründe, die er nannte: die Alterung der Bevölkerung und der technologische Fortschritt im Gesundheitsbereich. Es seien aber mittel- und langfristige Projekte im Gang, um die Kosten und damit die Prämien in den Griff zu kriegen. Es brauche aber Zeit, bis sich diese in den Kosten niederschlügen.

Eine Prämiensenkung ist also Zukunftsmusik. Schweizerinnen und Schweizer müssen sich zunächst einmal mit den Prämien für 2016 auseinandersetzen. Es lohnt sich - wie jedes Jahr - die Leistungen und Prämien der eigenen Krankenkasse mit der Konkurrenz zu vergleichen. Durch einen Wechsel kann teilweise viel Geld gespart werden, ohne eine Leistungseinbusse in Kauf nehmen zu müssen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kassenwechsel:

Bis wann muss ich die bisherige Grundversicherung kündigen?

Die Kündigung der obligatorischen Versicherung muss spätestens am 30. November per eingeschriebenem Brief bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eintreffen und erfolgt dann auf den 31. Dezember. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, denn erfolgt die Kündigung zu spät, ist kein Wechsel möglich. In einem Ausnahmefall ist auch ein Wechsel auf den 1. Juli möglich, nämlich dann, wenn Sie als erwachsene Person die minimalen Franchise von 300 Franken (Kinder 0 Franken) und eine Standard-Grundversicherung abgeschlossen haben. Die Kündigung muss dann bis zum 31. März erfolgen.

Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?

Nein. Bei der obligatorischen Grundversicherung sind alle Krankenkassen verpflichtet, Sie vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufzunehmen. Anders verhält es sich bei der Zusatzversicherung. Diese wird auf freiwilliger Basis abgeschlossen und die Krankenkasse darf Sie ablehnen oder aufgrund von gesundheitlichen Problemen, wegen Ihres Alters oder wegen Ihres Geschlechts die Prämie entsprechend anpassen.

Sind alle obligatorischen Grundversicherungen gleich?

Im Krankenversicherungsgesetz (KGV) sind die Leistungen aus der Grundversicherung genau definiert und deshalb bei allen Krankenkassen gleich. Es gibt jedoch Unterschiede bei den Prämien und in der Serviceleistung. Wer eine günstige Krankenkasse wählt, muss möglicherweise Abstriche in der Beratung, der Geschwindigkeit der Vergütungen oder bei der Erreichbarkeit der Krankenkasse machen.

Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?

Die Franchise ist der Betrag, welcher Sie jährlich selbst an die Behandlungskosten bezahlen müssen, bevor die Leistungen der Krankenkasse einsetzen. Für Erwachsene beträgt die Franchise 300 bis 2500 Franken, der Versicherte kann die Höhe frei wählen. Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen keine Franchise. Über die Franchise hinausgehende Kosten werden Ihnen zu 10 Prozent belastet, was der sogenannte Selbstbehalt darstellt. Dieser kann pro Jahr jedoch höchstens 700 Franken betragen.

Welche Höhe der Franchise ist sinnvoll?

Je höher die gewählte Franchise, desto günstiger die Krankenkassenprämie. Eine hohe Franchise lohnt sich für Menschen, die wenig zum Arzt müssen. Wer eher hohe Arztkosten hat, fährt mit einer tiefen Franchise besser. Schlussendlich ist die Wahl der Franchise immer eine Abwägung zwischen Sparpotenzial und Risikobereitschaft.

Welche Krankenkassen-Modelle gibt es?

Neben dem Standardmodell, bei welchem Sie die freie Arztwahl für Behandlungen haben, stehen Ihnen die zusätzliche Varianten Telmed (telefonische Beratung), Hausarzt und HMO (ärztliche Gruppenpraxis) zur Verfügung. Diese drei Lösungen schränken die freie Arztwahl ein, bringen Ihnen aber auch einen Prämienrabatt ein. Beliebt sind sie bei Versicherten, welche die Koordination durch eine einzige Stelle schätzen.

Was bieten Zusatzversicherungen?

Zusatzversicherungen erfüllen Bedürfnisse, die über die gesetzliche Grundversorgung hinausgehen. Mit Zusatzversicherungen können zum Beispiel alternative ambulante Behandlungen von nichtärztlichen Therapeuten, halbprivate oder private Spitalabteilung oder Zahnbehandlungen versichert werden. Die Leistungen variieren von Kasse zu Kasse.

Muss ich für die Zusatzversicherung die gleiche Krankenkasse wie bei der Grundversicherung wählen?

Nein. Die Grund- und Zusatzversicherungen müssen nicht über denselben Anbieter laufen. Eine Krankenkasse darf die Zusatzversicherungen nicht künden, nur weil die Grundversicherung gewechselt wurde.

Brauche ich eine Unfalldeckung?

Sind Sie mehr als acht Stunden pro Woche erwerbstätig, dann sind Sie durch Ihren Arbeitgeber gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) automatisch gegen Berufs- und auch Nichtberufsunfälle versichert und können die Unfalldeckung in der Krankenversicherung ausschliessen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Es gibt zahlreiche Portale im Internet, wo Sie die Krankenkassenprämien der verschiedenen Anbieter vergleichen können. In der Regel wird dabei auch das Sparpotenzial im Vergleich zur bestehenden Krankenkasse ausgewiesen. Die bekanntesten Portale sind: comparis.ch, moneyland.ch, krankenkasse-vergleich.ch, priminfo.ch (Prämienübersicht vom Bund) und bonus.ch. Wertvolle Informationen zu Krankenkassen stellt auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Ihrer Homepage (bag.admin.ch) zur Verfügung.