Dabei ging es um den Vorwurf der "Komplizenschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit" im Rahmen der Ermittlungen zu den Lafarge-Aktivitäten in Syrien bis 2014. Zudem hob das Kassationsgericht auch die Entscheidung des Berufungsgerichts auf, die Anklage wegen "Gefährdung des Lebens anderer" aufrechtzuerhalten, und verwies diese beiden Fragen zur erneuten Entscheidung an die Untersuchungskammer zurück. Das Gericht bestätigte jedoch die Anklage gegen den Zementhersteller wegen Terrorismusfinanzierung.

Verdacht der Finanzierung vom IS

In dieser im Juni 2017 eröffneten gerichtlichen Untersuchung wurde Lafarge verdächtigt, in den Jahren 2013 und 2014 über die Tochtergesellschaft Lafarge Cement Syria (LCS) fast 13 Millionen Euro an terroristische Gruppen und Vermittler gezahlt zu haben. Ziel sei gewesen, die Aktivitäten des Standorts in Syrien aufrechtzuerhalten, obwohl das Land in einem blutigen Bürgerkrieg versank.

Das Unternehmen wurde ausserdem verdächtigt, Zement aus dem Werk an die Terrorgruppe Islamischer Staat zu verkaufen und Zwischenhändler zu bezahlen, um Rohstoffe von dschihadistischen Gruppierungen zu beziehen. 2019 hatte das Pariser Appellationsgericht eine entsprechende Anklage jedoch fallen gelassen. Dagegen hatten verschiedene Organisationen jedoch Berufung eingereicht.

Der französische Lafarge-Konzern fusionierte 2015 mit der schweizerischen Holcim. Der Konzern hiess im Anschluss während mehrerer Jahre offiziell LafargeHolcim. Inzwischen wurde der Namen des Gesamtunternehmens jedoch wieder zu Holcim zurückverwandelt.

Gericht: Tatbestand der Mittäterschaft erfüllt

Ein interner Bericht, der von LafargeHolcim in Auftrag gegeben worden war hatte auf Überweisungen von Lafarge Syrien an Vermittler hingewiesen, um mit "bewaffneten Gruppen" zu verhandeln. Die Lafarge SA hatte jedoch stets jegliche Verantwortung für den Bestimmungszweck dieser Zahlungen an terroristische Organisationen bestritten.

"In diesem Fall reicht die wissentliche Zahlung von mehreren Millionen Dollar an eine Organisation mit ausschliesslich kriminellem Zweck aus, um den Tatbestand der Mittäterschaft zu erfüllen, unabhängig davon, ob die betreffende Partei eine kommerzielle Tätigkeit ausübt", erklärte der Kassationsgerichtshof in einer Erklärung.

"Der Kassationsgerichtshof gibt dem Ermittlungsrichter in zwei wesentlichen Punkten Recht, indem er die Anklage wegen Terrorismusfinanzierung bestätigt und die Debatte über die Mittäterschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit wieder aufnimmt, die angesichts der belastenden Elemente des Falles aufrechterhalten werden wird", erklärte ein Anwalt der Klägerseite.

Aktie setzt Talfahrt fort

Von Holcim-Seite hiess es, das Thema sei eine Altlast der Lafarge SA, "mit dem wir verantwortungsvoll umgehen. Wir haben sofortige und entschlossene Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass sich ähnliche Vorfälle nicht wiederholen", erklärte ein Konzernsprecher der Nachrichtenagentur AWP.

Investoren reagierten gar nicht erfreut: Die Aktien brachen um 3,1 Prozent ein, während der Gesamtmarkt SMI um 0,7 Prozent tiefer schloss. Bereits am Vortag waren die Titel wegen Berichten über Ermittlungen der US-Justizbehörden in derselben Sache um 3,8 Prozent abgesackt.

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(AWP)