Der Kanton Zug muss kommendes Jahr mehr zum Finanzausgleich beitragen als im laufenden Jahr. Im Jahr 2025 müssen 16 Kantone pro Kopf mehr bezahlen oder erhalten weniger. Neun Kantone erhalten mehr oder müssen weniger bezahlen.
Insgesamt steigen die Finanz-Ausgleichszahlungen gegenüber dem Vorjahr um 284 Millionen Franken auf 6,2 Milliarden Franken, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) am Dienstag mitteilte. 4,2 Milliarden Franken davon bezahlt der Bund. Diese Berechnungen werden den Kantonen nun zur Stellungnahme unterbreitet.
Die EFV spricht in diesem Zusammenhang von einem starken Anstieg. Dieser sei insbesondere auf grössere Disparitäten, also grössere Ressourcen-Unterschiede zwischen den Kantonen zurückzuführen.
Zug überholt Zürich
Am stärksten belastet wird kommendes Jahr der Kanton Zug mit rund 431 Millionen Franken. Das sind 48 Millionen mehr als im vergangenen Jahr. Zug überholt damit den bisher grössten Geberkanton Zürich, der kommendes Jahr mit 419 Millionen rund 43 Millionen weniger einzahlen muss.
Grösster Nehmerkanton bleibt Bern. Er erhält mit 1,433 Milliarden Franken 132 Millionen mehr als 2024. Neu gehört auch der Kanton Schaffhausen zu den Kantonen, die in den Finanzausgleich einzahlen müssen. Bisher hatte er davon profitiert.
Neuenburger profitieren am meisten
Pro Einwohnerin und Einwohner sind die Mehrausgaben im Vergleich zu 2024 in den Kantonen Zug (351 Franken mehr), Schwyz (185 Franken mehr) und Basel-Stadt (148 Franken mehr) am grössten.
Die Mehreinnahmen pro Kopf sind in den Kantonen Neuenburg (235 Franken mehr), St. Gallen (134 Franken mehr pro Kopf) und Bern (121 Franken pro Kopf mehr) am grössten.
Ressourcenausgleich
Der Ressourcenausgleich ist dabei das wichtigste Gefäss des Finanzausgleichs. Er hat zum Ziel, ressourcenschwache Kantone mit genügend Mitteln auszustatten. 2025 steigen diese Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone im Vergleich zum Vorjahr um 331 Millionen oder 7,3 Prozent auf insgesamt 4,8 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert.
Massgebend für die Berechnung des Ressourcenausgleichs 2025 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2019, 2020 und 2021, wie es von der EFV hiess.
Lastenausgleich
Neben dem Ressourcenausgleich gibt es die beiden Lastenausgleichsgefässe: Entlastet werden Kantone, die durch ihre Zentrumsfunktion oder durch ihr Gelände übermässig belastet sind.
Der Beitrag des Bundes an den Lastenausgleich beträgt im Jahr 2025 insgesamt 911 Millionen Franken. Die Zunahme von 11 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr sei auf die Anpassung der ordentlichen Beiträge an die Teuerung zurückzuführen, hiess es von der EFV.
Der Bericht wird nun den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Danach wird der Bundesrat die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich entsprechend anpassen und auf den 1. Januar 2025 in Kraft setzen.
(AWP)