In rund drei Wochen steht der Berufungsprozess gegen Pierin Vincenz und seine Mitbeschuldigten vor dem Zürcher Obergericht an. Die Verhandlung beginnt am 10. August 2026 und dauert voraussichtlich bis zum 21. August. Aufgrund der ausserordentlichen Dimensionen der Akten und der Komplexität des Verfahrens hat das Gericht ungewöhnlich viele Verhandlungstage eingeplant.
In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Zürich im April 2022 harte Strafen ausgesprochen. Pierin Vincenz wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sein früherer Geschäftspartner Beat Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die Hauptbeschuldigten wurden unter anderem des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der passiven Bestechung schuldig gesprochen.
Heimliche Beteiligungen und hohe Spesen
Im Zentrum der Vorwürfe stehen Firmenübernahmen, bei denen sich die Hauptbeschuldigten unrechtmässig bereichert haben sollen. Vincenz und Stocker sollen sich heimlich an verschiedenen Firmen beteiligt haben. Anschliessend sollen sie dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden. Durch dieses Vorgehen sollen die beiden Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.
Ein weiterer Aspekt des Prozesses sind die Spesen des Ex-Bankers. Der Staatsanwalt warf Vincenz vor, Geschäftskreditkarten für private Zwecke missbraucht zu haben und sprach von einer «Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu». Vincenz rechnete Stripclub-Besuche, Reisen nach Dubai oder ein Tinder-Date über die Bank ab. Er verteidigte dies vor Gericht stets als Beziehungspflege. Das Gericht urteilte jedoch, dies sei nicht im Interesse der Bank gewesen.
Langes juristisches Seilziehen
Dass das Obergericht den Fall in diesem Sommer verhandelt, ist das Resultat eines langen juristischen Streits. Das Gericht wollte den Prozess ursprünglich gar nicht durchführen und hatte das erstinstanzliche Urteil im Februar 2024 aufgehoben. Die 356-seitige Anklageschrift sei stellenweise unnötig ausschweifend und detailliert, was eine wirksame Verteidigung erschwere. Zudem sei die Anklage für einen französischsprachigen Mitbeschuldigten nicht komplett übersetzt worden.
Der Fall sollte deshalb an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen werden, damit diese eine neue Anklage verfasst. Dagegen wehrte sich die Staatsanwaltschaft jedoch erfolgreich. Das Bundesgericht urteilte Anfang 2025, dass die Anklageschrift zulässig und nicht zu detailliert sei. Das höchste Gericht in Lausanne setzte das erste Urteil wieder in Kraft und wies den Fall zur inhaltlichen Behandlung ans Obergericht zurück.
Im Frühjahr 2026 beantragten die Anwälte der Beschuldigten eine Verschiebung der Berufungsverhandlung, weil noch Beschwerden am Bundesgericht hängig sind. Das Obergericht lehnte dies jedoch ab.
Villen für Millionen verkauft
Während das juristische Verfahren andauert, gab es bei den privaten Vermögensverhältnissen von Pierin Vincenz in der Zwischenzeit Veränderungen. Mehrere seiner Immobilien haben den Besitzer gewechselt. Eine Ferien-Villa im Tessiner Ort Morcote wurde für rund 4 Millionen Franken zwangsversteigert. Auch Vincenz' Villa in Niederteufen AR wurde inzwischen verkauft, der Erlös belief sich auf rund 10 Millionen Franken.
Ein rechtskräftiger Abschluss der gesamten Affäre ist trotz der anstehenden Verhandlung nicht in Sicht. Da das kommende Urteil des Obergerichts mit grosser Wahrscheinlichkeit erneut ans Bundesgericht weitergezogen wird, dürfte es noch Jahre dauern, bis ein finales Urteil vorliegt. Bis dahin gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
(AWP)

