Das Parlament hatte bereits vor dreieinhalb Jahren über eine Motion befunden, welche eine gesetzliche Bussenkompetenz für Transportunternehmen forderte. Der Vorstoss wurde vom Ständerat angenommen, vom Nationalrat hingegen abgelehnt, weshalb das Geschäft erledigt war. Die Gegner äusserten Bedenken, weil damit eine staatliche Strafkompetenz auf Private übertragen würde.

Der Nationalrat verlangte von der Regierung aber einen Bericht zum Thema. Dieser liegt nun vor. Das Fazit ist klar: Der Bundesrat erachtet eine Gesetzesänderung, wonach Transportunternehmen gewisse Übertretungen mit Ordnungsbussen bestrafen könnten, als nicht zweckmässig.

"Namentlich müssten gewisse Antragsdelikte in Offizialdelikte umgewandelt werden, was zu Ungereimtheiten im System des Strafrechts führen würde", heisst es im am Mittwoch veröffentlichten Bericht. Wer in einem Bahnhof entgegen den Benützungsvorschriften bettelt, würde bei einem Systemwechsel von Amtes wegen verfolgt. Wenn hingegen jemandem im Bahnhof ein Faustschlag versetzt wird, würde die einfache Körperverletzung nur auf Antrag hin verfolgt.

Zudem müssten Transportunternehmen ohne Sicherheitsorgane weiterhin über die Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft Anzeige einreichen. "Dadurch würden innerhalb der verschiedenen Transportunternehmen Ungleichheiten entstehen."

Zudem sei bei einzelnen Delikten das Mass des Verschuldens von Bedeutung, weshalb eine fixe Ordnungsbusse nicht angezeigt sei, folgert der Bericht. Es könne durchaus Situationen geben, in denen es angezeigt sei, eine Verwarnung auszusprechen statt sofort jemanden zu büssen.

Geht es nach dem Bundesrat, sollen aus den verschiedenen Gründen auch künftig nur staatliche Strafverfolgungsbehörde die Kompetenz zur Erhebung von Ordnungsbussen haben. Die Transportpolizei der SBB, welche auch für drei Tochterunternehmen sowie für elf weitere konzessionierte Transportunternhmen tätig ist, soll demnach weiterhin keine Bussen ausstellen dürfen.

(SDA)