Zwei frühere CS-Manager waren gegen die Streichung der sogenannten Contingent Capital Awards (CCA) vorgegangen. Diese speziellen Boni waren mit den AT1-Anleihen (Additional Tier1 - zusätzliches Eigenkapital) verknüpft. Im Rahmen der Notübernahme der CS durch die UBS im Frühling 2023 hatte die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma die UBS angewiesen, sämtliche AT-Instrumente und mit ihnen auch die Contingent Capital Awards für wertlos zu erklären.
Die beiden US-amerikanischen ehemaligen CS-Banker hatten dagegen geltend gemacht, dass die Finma keine Rechtsgrundlage für die Abschreibung gehabt habe, weil die CS die Mindestvorgaben bezüglich Kapitalisierung erfüllt habe. Diese Argumentation war aber bereits vom Schiedsgericht zurückgewiesen worden. Laut Bloomberg sind in den USA auch weiterhin Klagen früherer CS-Manager gegen die Streichung ihrer Bonuszahlungen hängig.
Vergangene Woche hatte das Schweizer Bundesgericht die Streichung von Boni für frühere hohe Kader der Credit Suisse als rechtmässig bezeichnet. Es hatte damit ein vorangegangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Dabei ging es um die Frage, ob eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Streichung der noch nicht ausbezahlten Vergütungen an die drei obersten Kaderstufen der untergegangenen Credit Suisse (CS) vorhanden war.
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(AWP)
