Sollte der Beschluss des Ständerats am Ende des laufenden parlamentarischen Verfahrens bestätigt werden, müsste die UBS zusätzliches hartes Kernkapital (CET1) in der Höhe von rund 16 Milliarden US-Dollar halten. Dies käme zu den zusätzlichen 2 Milliarden an CET1-Kapital hinzu, welche wegen der vom Bundesrat angekündigten Änderungen auf Verordnungsstufe erforderlich seien.

Darüber hinaus müsse die UBS wegen der Übernahme der Credit Suisse wie bereits bekannt zusätzliches CET1-Kapital in Höhe von rund 15 Milliarden US-Dollar gemäss den geltenden Vorschriften halten. Insgesamt müsste die Grossbank damit wegen der CS-Übernahme rund 33 Milliarden Dollar an zusätzlichem harten Kernkapital halten, so die UBS.

Gleichzeitig dürften aber die Anfang dieses Jahres angekündigten Änderungen auf Verordnungsstufe auf konsolidierter Konzernebene zu einer Reduktion von 4 Milliarden an CET1-Kapital führen. Die Übernahme würde damit jährliche Gesamtkosten von rund 2,5 Milliarden verursachen.

Hilfe der UBS-Aktionäre ignoriert

Der Ständeratsentscheid sei kein Kompromiss und adressiere nicht die eigentlichen Ursachen des Zusammenbruchs der Credit Suisse. Er missachte ausserdem die Bedenken der überwältigenden Mehrheit der Befragten im Rahmen der Vernehmlassung, an der Wirtschaftsvertreter, die relevanten Arbeitnehmerverbände und die meisten Kantone teilgenommen hätten.

Auch werde die entscheidende finanzielle Unterstützung der UBS-Aktionäre beim Schutz des Ansehens der Schweiz durch die CS-Übernahme nicht berücksichtigt.

Während der parlamentarische Prozess weiterläuft, werde sich die Bank darauf konzentrieren, ihre langfristigen Interessen zu wahren. Die UBS werde zudem weiterhin Fakten und Analysen beisteuern und sich für eine Regulierung einsetzen, «die wirklich zielgerichtet, verhältnismässig und international abgestimmt ist».

Ständerat folgt weitgehend Bundesrat

Am Morgen hatte der Ständerat strengere Eigenmittelregeln für systemrelevante Grossbanken beschlossen: Die UBS müsste Auslandstöchter künftig mit 90 Prozent hartem Kernkapital (CET1) unterlegen.

Der Bundesrat hatte eine vollständige Unterlegung vorgeschlagen; die zuständige Ständeratskommission (WAK-S) hatte 50 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) und 50 Prozent mit AT1-Anleihen beantragt.

Heute müssen die Auslandstöchter zu 45 Prozent mit CET1 und zu 17 Prozent mit AT1-Anleihen unterlegt werden. Nun ist der Nationalrat am Zug.

ys/rw

(AWP)