Die Anpassungen bezüglich der Behandlung von Vermögenswerten wie Software sowie den latenten Steueransprüchen würden «ohne Notwendigkeit» etwa 15 Prozent des Kapitals vernichten, so die Grossbank.

Die UBS werde durch die vorgeschlagenen Massnahmen «unangemessen bestraft» - nachdem sie mit der CS-Übernahme noch zur Stabilität des Finanzsystems beigetragen habe, beklagte UBS-Chef Sergio Ermotti am Dienstag bei der Präsentation der Vernehmlassungsantwort der Grossbank.

Vorpreschen der Schweiz

Mit den Änderungen in der Eigenmittelverordnung gehe die Schweiz viel weiter als andere Länder und Rechtsprechungen, erklärte Chief Compliance Officer Markus Ronner vor den Medien. Der vorgesehene vollständigen Abzug der Software vom Kernkapital sei etwa «unverhältnismässig»: Aus Unternehmenssicht habe Banken-Software ja einen klaren Wert. Die EU etwa habe eine entsprechende Praxis 2020 wieder geändert und nun eine Abschreibungsperiode von drei Jahren eingeführt.

Ein vollständiger Abzug von latenten Steueransprüche (Deferred Tax Assets) vom Kernkapital werde derzeit in gar keiner Jurisdiktion angewandt und wäre entsprechend international ein «Präzedenzfall», so Ronner weiter. Unternehmen können solche Ansprüche realisieren, in dem sie diese mit den Steuerforderungen auf künftigen Gewinnen verrechnen. Die von der UBS geführten DTA seien auch in einer Krise in hohem Masse werthaltig, gaben sich die UBS-Verantwortlichen überzeugt.

11 Milliarden vernichten

Auf Gruppenebene würde die Umsetzung der vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen laut der UBS auf Gruppenstufe rund 11 Milliarden Dollar Kapital vernichten: 4,5 Milliarden für den vollen Abzug der Software vom Kernkapital, weitere 4,6 Milliarden für den Abzug der latenten Steueransprüche sowie rund 1,8 Milliarden durch zusätzliche Wertabschläge für illiquide Positionen (Prudent Valuation Adjustment PVA).

Nicht Gegenstand der Verordnung ist die vom Bund angestrebte vollständige Unterlegung der Auslandstöchter der UBS mit Eigenmittel. Der Bundesrat hatte am vergangenen Freitag die entsprechende Änderung des Bankengesetzes in die Vernehmlassung geschickt - diese dauert noch bis zum 9. Januar 2026.

Reaktive

Medienberichte über «Verhandlungen» der Grossbank mit Vertretern des Bundes über die Eigenmittelanforderungen wollte Ermotti vor den Medien nicht bestätigen. Die Bank bringe sich in der laufenden Debatte «reaktiv» ein, erklärte er: Dies etwa mit ihrer nun vorgelegten Vernehmlassungsantwort, aber auch mit der Reaktion auf Anfragen von politischen Parteien oder Wirtschaftsverbänden.

In der Politik scheint es aber zu Bewegung in der Frage kommen. So berichtete die Wochenendpresse von Bemühungen von bürgerlichen Parlamentariern, einen «tragfähigen Kompromiss» bezüglich Eigenmittanforderungen zu finden. Neben der FDP und der Mitte arbeite auch die SVP an einem Kompromiss, bei dem das zusätzlich benötigte Eigenkapital noch 10 bis 15 Milliarden statt 24 Milliarden Dollar betragen würde, schrieb etwa die «Schweiz am Wochenende».

Er bleibe «hoffnungsvoll», dass die Schweiz in Sachen Eigenmittelanforderungen eine «gute Lösung» finden werde, sagte Ermotti. Die Schweizer Behörden würden die eingegangenen Stellungnahmen nun sicherlich eingehend prüfen, gab sich auch Geschäftsleitungsmitglied Markus Ronner überzeugt: «Unsere Hoffnung beruht darauf, dass die Schweiz eigentlich immer vernünftige Regulierungen gemacht hat.»

Nicht mit Auszug gedroht

Der CEO bestätigte derweil auch, dass die derzeitige Unsicherheit um die Regulierung auch zu Druck von Seiten der UBS-Investoren führe. Zuletzt hatte etwa der Grossaktionär Cevian in den Medien eine Verlegung des UBS-Hauptsitzes ins Spiel gebracht.

Diese Diskussionen kämen aber nicht von der Bank, betonte Ermotti. «Wir haben nie mit dem Auszug aus der Schweiz gedroht.» Die UBS habe sicherlich Optionen, um auf die drohenden Verschärfungen zu reagieren. Diese würden aber stark von der Ausgestaltung der Regulierung abhängen, meinte er lediglich.

(AWP)