«Wohl niemand hat die Hitzewellen der letzten drei Monate stärker gespürt als die Bauarbeiter. Von oben brennt die Sonne und von unten kocht der Asphalt und das von früh bis spät.» So beschrieb Chris Kelley, Co-Leiter Sektor Bau der Gewerkschaft Unia, am Montag an einer Medienkonferenz in Bern die Lage auf den Baustellen.

Gemäss Arbeitsgesetz ist der Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten verantwortlich. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) hat entsprechende Schutzvorkehrungen zur Arbeit bei Hitze erarbeitet. Diese umfassen unter anderem mehr Pausen, Bereitstellung von Trinkwasser sowie Anpassungen bei Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation.

Ungenügender Schutz

Als sinnvoll, aber angesichts der Intensität der heutigen Hitzewellen ungenügend, werden diese von der Gewerkschaft beurteilt. Es brauche jetzt «Taten statt bloss Worte, um die Gesundheit der Bauarbeiter zu schützen», forderten die Unia-Verantwortlichen. Denn eine Unia-Umfrage vom Juli bei rund 1000 Bauarbeitern aus verschiedenen Landesteilen habe «ein erschreckendes Ausmass an Verstössen gegen die Schutzmassnahmen» gezeigt.

Bei zwei Dritteln der Bauarbeiter gab es keine Anpassung der Arbeitszeiten. Selbst bei 39 Grad arbeiteten die allermeisten den ganzen Tag. Auf mehr als 80 Prozent der Baustellen gab es keine regelmässigen Kühlpausen ab 33 Grad wie von der Suva vorgesehen. Und nur jede dritte Baustelle verfügte über einen kühlen Pausenort. Jeder sechste Bauarbeiter gab zudem an, am Arbeitsplatz bereits ohnmächtig geworden zu sein oder miterlebt zu haben, wie ein Kollege zusammengebrochen ist.

«Es gibt offensichtlich ein Problem mit der Um- und Durchsetzung der Schutzmassnahmen», erklärte Simon Constantin von der Sektorleitung Bau. Es gebe weder effektive Kontrollen noch Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen. Das habe Unia Wallis auch bei einer systematischen Erfassung der Massnahmen auf Baustellen im Kanton festgestellt.

Klare Forderungen

Nico Lutz von der Unia-Geschäftsleitung verwies auf die «vielversprechende Einigung der Sozialpartner» von 2024. Nach dieser sollten schwere und unbeschattete Arbeiten im Freien ab 33 Grad eingestellt werden. Bei einer Arbeitseinstellung sollten Bautermine entsprechend ohne Konventionalstrafe verlängert werden.

Während der Nationalrat eine entsprechende Motion angenommen hat, ist diese aktuell im Ständerat hängig. Bisher sei es nicht gelungen, diese Regeln verbindlich festzulegen. Dies trotz eines breiten Konsenses, dass die heutigen Schutzbestimmungen nicht ausreichten, beklagte Lutz.

Die Unia fordert daher eine verbindliche Verankerung der 33-Grad-Regel in der Bauarbeitenverordnung. Schwere Arbeiten im Freien sollen danach ab 33 Grad grundsätzlich unterbrochen werden, ausser es sind pro Stunde 15 Minuten Pause an einem gekühlten Ort möglich. Diese gesundheitsbedingten Ausgleichspausen sollen als Arbeitszeit gelten.

Die Suva ist laut der Gewerkschaft das Vollzugsorgan dieser Verordnung. Könne sie deren Durchsetzung nicht sicherstellen, müsse eine andere Stelle (z.B. Kantone, Sozialpartner) mit den Kontrollen beauftragt werden, erklärte Lutz.

Die Schlechtwetterentschädigung, die für längere Ausfälle im Winter konzipiert worden ist, ist laut Lutz für die zunehmend häufigen und kürzeren hitzebedingten Arbeitsausfälle nicht geeignet. Sie müsse daher an die heutige Realität angepasst werden.

Positiv überrascht zeigte sich Lutz vom Ergebnis einer am Sonntag veröffentlichten Umfrage von «20 Minuten» und Tamedia bei 12'780 Personen aus der ganzen Schweiz. 81 Prozent der Befragten sprachen sich dabei für Hitzefrei für Bauarbeiter ab 33 Grad aus.

Baumeister sehen Bauherren in der Pflicht

Man nehme den Schutz der Arbeitnehmenden bei Hitze «sehr ernst», teilte der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Es seien aber auch die Bauherren gefordert, ihren Beitrag zu leisten und bei Hitzewellen die notwendige Flexibilität zu ermöglichen.

Bereits heute würden Baustellen möglichst so organisiert, dass Mitarbeitende während Hitzeperioden bestmöglich geschützt seien. Es brauche «praxistaugliche Lösungen». Zwei besonders wirksame Massnahmen aus Sicht des SBV sind flexible Arbeits- und Bauzeiten während Hitzeperioden sowie der Verzicht auf Konventionalstrafen bei hitzebedingten Verzögerungen.

(AWP)