7144 Personen stimmten dafür, 4135 Personen waren dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 43,6 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Die Urner Regierung hatte im Corona-Lockdown ohne verfassungsmässige Notrechtskompetenzen agieren müssen. Im Gegensatz zum Bund und den meisten Kantonen kennt Uri kein Dringlichkeitsrecht. Diese Lücke wird nun geschlossen.

Uri übernimmt mit dieser Lösung wortwörtlich die Regelung von Ob- und Nidwalden. Die befristeten Noterlasse müssen sobald als möglich dem Landrat unterbreitet werden, der dann über die weitere Geltung befindet.

Die Regierung kann nun etwa Gemeinden ermächtigen, zur Verhinderung von Ansteckungen in einer Pandemie statt Gemeindeversammlungen Urnenabstimmungen durchzuführen. Für leise Kritik an der Vorlage gesorgt hatte die Tatsache, dass für die Anpassung keine Vernehmlassung durchgeführt wurde. Die Regierung erwiderte, man habe aus Zeitgründen darauf verzichtet.

(SDA)