PFAS, sehr langlebige chemische Substanzen, die in zahlreichen Industrie- und Konsumgütern verwendet werden, reichern sich in der Umwelt an und können in die Nahrungskette gelangen. Mit einer Regelung will der Bundesrat Konsumierende schützen und belasteten Betrieben eine Produktionsumstellung ermöglichen.

Im Zentrum der Kritik steht die für drei Jahre vorgesehene Möglichkeit, Lebensmittel, welche die Höchstwerte für PFAS überschreiten, mit weniger belasteten Lebensmitteln zu vermischen. Das Endprodukt müsste die Höchstwerte einhalten und mit einem Hinweis versehen sein. Die Revision sieht gleichzeitig neue Höchstwerte für Trinkwasser vor.

Die Fédération romande des consommateurs (FRC) und die Stiftung für Konsumentenschutz lehnen diese vorgesehene Vermischung ab. Das Verdünnen kontaminierter Lebensmittel löse das Problem nicht. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollten nicht die Folgen einer Verschmutzung tragen müssen, für die sie nicht verantwortlich sind.

Auch die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT) lehnt die Vermischung ab. Dieses Verfahren entferne keinerlei PFAS aus der Nahrungskette: Es werde lediglich die gleiche Menge an Substanzen auf eine grössere Lebensmittelmenge verteilt, betont die Organisation. Sie erinnert daran, dass die für ein Lebensmittel geltenden Höchstwerte nicht mit der tolerierbaren wöchentlichen Aufnahmemenge verwechselt werden dürfen, welche die Gesamtexposition berücksichtigt.

Der WWF Schweiz argumentiert ähnlich. Er ist der Ansicht, dass die Verdünnung gegen die Grundprinzipien der Lebensmittelsicherheit verstosse. Sollte die Vermischung dennoch zugelassen werden, fordert die Organisation eine deutlich sichtbare Kennzeichnung.

Auch die Grünen und die SP lehnen das Mischprinzip ab. Dieses «verschiebe das Problem nur, anstatt es an der Wurzel zu lösen», teilten die Grünen mit. Die SP schrieb auf Anfrage, es «dürfe nicht möglich sein», kontaminierte und nicht kontaminierte Lebensmittel zu mischen, um die Grenzwerte einzuhalten. Die Partei werde jedoch keine formelle Vernehmlassungs-Antwort einreichen.

Der SBV befürwortet die Vermischung

Auch der Schweizer Bauernverband (SBV) lehnt den Entwurf in seiner aktuellen Form ab, verteidigt jedoch das Prinzip der Vermischung. Er ist der Ansicht, dass dies eine praktikable Lösung darstellen könnte, wenn die vorgesehenen Auflagen der Kennzeichnung wegfallen würden.

Die Kennzeichnung würde ihrer Ansicht nach die Verbraucher abschrecken und ein kommerzielles Risiko für die Händler darstellen. Der SBV fordert insbesondere die Streichung bestimmter Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit sowie des Verbots, die betroffenen Produkte in die EU zu exportieren. Er fordert zudem eine rasche Entschädigung der betroffenen Betriebe und hält die vorgesehenen drei Jahre für unzureichend.

Auch die FDP lehnt die Revision ab. Die Partei ist der Ansicht, dass die Vermischung die Kontamination nicht beseitige, sondern diese lediglich verdünnen und entlang der Wertschöpfungskette weitergeben würde. Gleichzeitig kritisiert die FDP den bürokratischen Aufwand, der mit den Melde- und Rückverfolgungspflichten verbunden ist. Sie bevorzugt gezielte Massnahmen in den betroffenen Regionen und fordert, zuvor die Fragen der Haftung und Entschädigung zu klären.

Uneinigkeit auch beim Thema Wasser

Beim Trinkwasser gehen die Meinungen auseinander. Die SCNAT und der WWF befürworten eine Verschärfung der Höchstwerte, fordern jedoch weitergehende Bestimmungen. Der WWF hält zudem die Übergangsfrist von drei Jahren für kaum vertretbar. Der Bauernverband hält die Dauer der Frist für unrealistisch für die betroffenen Wasserversorger.

Druck im Parlament

Die Vernehmlassung endet zu einem Zeitpunkt, an dem das Dossier auch im Parlament diskutiert wird. Der Ständerat hat am Montag mit 31 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Motion von Benedikt Würth (Mitte/SG) angenommen, in der gefordert wird, eine Bundesrichtlinie zur Vereinheitlichung der Anwendung der PFAS-Höchstwerte auszusetzen. Der Nationalrat muss noch darüber entscheiden.

Laut Würth kommt die Richtlinie zu früh und bereitet den Betrieben erhebliche Probleme. Der Bundesrat lehnt deren Aussetzung ab und argumentiert, dass sie keine neuen Normen schaffe, sondern deren Anwendung durch die Kantone harmonisiere.

(AWP)