«Ich habe die Raiffeisen und die Aduno nie, nie schädigen wollen», sagte Vincenz am Mittwoch in einem knappen Schlusswort. Sein Geschäftspartner Beat Stocker holte etwas weiter aus, obwohl er nicht sicher gewesen sei, ob er etwas sagen solle. Er sagte aber ebenfalls, dass er nie eine der Firmen habe schädigen wollen. Zwei weitere Beschuldigte verzichteten auf ein Schlusswort, ein dritter bezeichnete sich als unschuldig.
In zum Teil sehr ausführlichen Plädoyers hatten die Anwälte der Beschuldigten in den letzten Tagen Freisprüche gefordert. Für Vincenz und Stocker verlangte der Staatsanwalt, der für sein Plädoyer fast einen Tag brauchte, Freiheitsstrafen von je sechs Jahren.
Der Richter kriegt Schnappatmung
Im Fokus des Monsterprozesses standen Vincenz und Stocker, die sich heimlich an Firmen beteiligt haben und anschliessend dafür gesorgt haben sollen, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen-Bank oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden. Dort war Stocker als Geschäftsführer und Vincenz als Verwaltungsratspräsident tätig.
Ein weiterer Aspekt des Prozesses betraf die Spesen des Ex-Bankers. Der Staatsanwalt warf Vincenz vor, Geschäftskreditkarten für private Zwecke missbraucht zu haben und sprach von einer «Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu». Vincenz rechnete Stripclub-Besuche, Reisen nach Dubai oder ein Tinder-Date über die Bank ab. Er verteidigte dies vor Gericht stets als Beziehungspflege.
Der Richter war nicht immer begeistert von den beiden Geschäftspartnern. «Ich kriege Schnappatmung», sagte er etwa, als Vincenz sich auf Unerfahrenheit berief. «Jemand in Ihrer Position und mit Ihrem Lebenslauf kann sich doch nicht auf Unerfahrenheit berufen.» Zu Stocker meinte er, «für jemanden mit Ihrem Hintergrund» sei seine Aussage «lapidar» - Stocker hatte gesagt, dass er nur habe Sachen möglich machen wollen, «win-win eben».
«Schicksalsgemeinschaft» aufgelöst
In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Zürich im April 2022 harte Strafen ausgesprochen. Vincenz wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Auch er fordert einen Freispruch. Die beiden wurden unter anderem des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der passiven Bestechung schuldig gesprochen.
Auf ein neuerliches Urteil müssen die Beteiligten noch länger warten. Der Richter sprach am Mittwoch von «mehreren Wochen», bis dieses öffentlich verkündigt wird. Die «Schicksalsgemeinschaft» vor Gericht werde nun nach acht Tagen, etwas früher als erwartet, aufgelöst.
Warten gehört dazu
Langes Warten ist in diesem Prozess, den der «Blick» als «Wirtschaftsprozess des Jahrzehnts» bezeichnete, nicht neu. Immer wieder gelangten Verfahrensbeteiligte an das Bundesgericht. Das spektakulärste Resultat dieser Bemühungen war wohl, als das Zürcher Obergericht 2024 das Urteil des Bezirksgerichts Zürich aufhob. Als Begründung nannte es die 356-seitige Anklageschrift, die teils «unnötig ausschweifend» gewesen sei.
Das Obergericht forderte damals, dass die Anklageschrift überarbeitet werden müsse. Das Bundesgericht kippte den Entscheid aber wieder und wies die Zürcher Richter an, die Verhandlung durchzuführen. Was nun, eineinhalb Jahre nach dem Entscheid des höchsten Gerichts, geschehen ist.
(AWP)
