Schnellere Entscheidungsprozesse
Die Behörde schlägt unter anderem vor, in manchen Bereichen bestimmte Klauseln in den Verträgen zu nutzen, die dafür sorgen, dass Entscheidungen einfacher und schneller getroffen werden können. So könnten zum Beispiel bei Sanktionen, der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuermassnahmen im Energiebereich Entscheidungen mit einer Mehrheit der Mitgliedstaaten getroffen werden, statt dass - wie bislang - alle Länder zustimmen müssen.
Wenn die EU-Länder zusammen bei einem Thema nicht weiterkommen, soll nach Willen der Kommission die sogenannte verstärkte Zusammenarbeit genutzt werden. Dabei können sich mindestens neun EU-Länder zusammenschliessen und in einem bestimmten Bereich ohne die restlichen Mitgliedsstaaten vorangehen.
Weniger Kommissarinnen und Kommissare
Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die Zahl der Kommissare zu verringern. Derzeit sitzen 26 Kommissarinnen und Kommissare im Kollegium von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen - und damit eine Person aus jedem Mitgliedsland. Vorgeschlagen ist nun, künftig nur noch zwei Drittel der Kommissare zu haben und nach einem Rotationsprinzip zu verfahren, sagte Erweiterungskommissarin Marta Kos.
Acht Länder sind EU-Beitrittsanwärter
Vor allem acht Länder streben derzeit in die EU: Neben der Ukraine und Moldau die Westbalkanländer Montenegro, Albanien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien und das Kosovo. In langjährigen Verhandlungsprozessen soll sichergestellt werden, dass ein Kandidatenland alle Voraussetzungen für Mitgliedschaft erfüllt.
Am weitesten im EU-Aufnahmeprozess ist der Kommission zufolge Montenegro. Es wird damit gerechnet, dass es im kommenden Jahr die Voraussetzungen für den Beitritt erfüllen könnte. Die Kommission sieht in einem Wachsen der Staatengemeinschaft auch eine geopolitische Investition in Frieden, Sicherheit und langfristige Stabilität auf dem gesamten Kontinent.
Frühere Integration von Beitrittskandidaten
Die Behörde will die Kandidatenländer den Vorschlägen zufolge schon vor dem vollständigen EU-Beitritt schrittweise stärker integrieren - etwa durch Beteiligungen in ausgewählten Bereichen wie Energie, Verkehr, Digitalisierung oder Verteidigung.
Weiter schlägt die Kommission vor, in künftigen Beitrittsverträgen stärkere Schutzmechanismen zu verankern. Diese sollen insbesondere dann greifen können, wenn ein Mitgliedstaat eingegangene Verpflichtungen nach dem Beitritt wieder verletzt. Ausserdem will sie, dass neue EU-Länder in den ersten Jahren nach ihrem Beitritt verbindlich zusagen, bestimmte Entscheidungen zu weiteren Beitritten oder bilaterale Angelegenheiten nicht zu blockieren.
Agrar-Ausnahme für die Ukraine
Mit Blick auf die finanziellen Folgen einer EU-Erweiterung schlägt die Behörde für die Ukraine eine Ausnahmeregel vor. Wegen der Grösse und Leistungsfähigkeit der ukrainischen Landwirtschaft soll der Zugang zum EU-Markt für bestimmte Agrarprodukte begrenzt werden. Gleichzeitig soll die Ukraine dabei unterstützt werden, mehr landwirtschaftliche Produkte in traditionelle Märkte ausserhalb der EU, etwa nach Afrika, Asien und in den Nahen Osten, zu verkaufen, sagte Kos./rdz/DP/nas
(AWP)
