Der Bundesrat hatte die Botschaft zur Schaffung eines Public Liquidity Backstop (PLB) eigentlich bereits 2022 verabschiedet. 2023 wurde der PLB dann wegen der CS-Krise mittels Notrecht eingeführt.
Vorlage zwischenzeitlich sistiert
Die beiden Räte hatten die Vorlage zunächst sistiert, weil sie das Instrument «im Gesamtkontext der Too-Big-To-Fail-Regulierung» beurteilen wollten. Die Ständeratskommission nahm nun die Beratung nun vor dem Hintergrund ihres Entscheids zur Eigenmittelfrage vom September wieder auf.
Mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte nun die WAK-S der Vorlage in der Gesamtabstimmung zu, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der PLB ist prinzipiell auch von Bankenseite breit akzeptiert. Umstritten ist allerdings, ob die Banken für diese «Versicherung» eine Gebühr bezahlen sollen.
UBS als Einzige betroffen
Auch die Ständeratskommission war in der Frage gespalten. Am Ende sprach sie sich grundsätzlich wie der Bundesrat für eine solche Abgeltungspauschale aus. Jedoch soll die Gebühr laut der WAK-S nun auf «systemrelevante Banken mit substanziellem Auslandsgeschäft» beschränkt sein.
Stand heute würde nur die UBS dieses Kriterium erfüllen. Die Mehrheit der Kommission begründet die Einschränkung in der Mitteilung damit, dass das Auslandsgeschäft wesentlich risikobehafteter sei als das Inlandsgeschäft.
Anpassungen bei Pauschale
Bei der Bemessung der Abgeltungspauschale sieht die Kommission ebenfalls Anpassungen vor: Schuldinstrumente zur Verlusttragung von Insolvenzmassnahmen, vorbereitete Sicherheiten bei ausländischen Zentralbanken sowie weitere langfristige Finanzierungsquellen sollen in die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungspauschale einfliessen.
Eine Minderheit sprach sich grundsätzlich gegen eine Abgeltungspauschale aus, weil die betroffenen Banken keinen Rechtsanspruch auf den Bezug staatlicher Liquiditätsunterstützung hätten. Voraussichtlich in der Wintersession werden diese Fragen im Ständerat diskutiert und entschieden.
«Neue Sondersteuer»
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) unterstützt den PLB, lehnt jedoch die «neue Sondersteuer für die UBS» entschieden ab, wie sie in einer Stellungnahme schrieb. Werde der PLB eingesetzt, müsse die betroffene Bank dafür bereits substanzielle Prämien und Zinsen an den Bund und die Schweizerische Nationalbank (SNB) entrichten.
Eine zusätzliche Abgabe sei «nicht gerechtfertigt und diskriminierend», erklärte die SBVg. Die UBS wollte den WAK-Entscheid auf AWP-Anfrage nicht kommentieren.
tp/jb
(AWP)
