Das Dokument soll Kantonen und Gemeinden «als Entscheidungshilfe» dienen, wenn sie über Heimfall, neue Beteiligungen und die damit verbundenen Risiken befinden müssen, teilte der Energiekonzern am Donnerstag mit.
Die Wasserkraft liefert rund 60 Prozent der inländischen Stromproduktion. Mit dem Ablauf zahlreicher Konzessionen können Gemeinden und Kantone Eigentums- und Beteiligungsstrukturen neu gestalten. Die maximale Laufzeit einer solchen Konzession beträgt gemäss Bundesgesetz 80 Jahre.
Heimfall oder neue Partnerschaft
Grundsätzlich stünden dem Gemeinwesen zwei Wege offen. Sie könnten den sogenannten Heimfall ausüben, also die Anlagen übernehmen und das Nutzungsrecht neu vergeben. Alternativ könnten sie auf den Heimfall verzichten und die bestehende Konzession erneuern.
Das von Axpo vorgelegte Papier stellt diese beiden Optionen gegenüber und vergleicht verschiedene Beteiligungsmodelle. Eine höhere öffentliche Beteiligung ermögliche mehr Mitsprache und eine stärkere Teilhabe an möglichen Erträgen. Gleichzeitig steige damit aber auch das finanzielle und marktwirtschaftliche Risiko. Zudem gehe eine solche Lösung mit einem hohen Kapitalbedarf und mehr operativer, technischer sowie organisatorischer Verantwortung einher.
Als möglichen Mittelweg stellte Axpo das Modell der Erfolgsbeteiligung vor. Dieses erlaube es einem Gemeinwesen, zusätzlich an der Wertschöpfung von Anteilen teilzuhaben, die bei bisherigen Partnern verbleiben. Gleichzeitig blieben Fachwissen und bestehende Betriebsstrukturen erhalten. Der Energiekonzern rät zur Prüfung partnerschaftlicher Modelle und zur Etablierung von klaren Governance-Strukturen.
(AWP)
