Das EJPD erhöht zudem auch den Höchstzinssatz für Überziehungskredite, zum Beispiel bei Kreditkarten. Dieser Satz steigt von 13 auf 14 Prozent, wie es weiter heisst.
Grund für die erneute Erhöhung sind die weiter steigenden Zinsen. Die Erhöhung erfolge aufgrund der in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) festgelegten Berechnungsformel. Diese Formel sehe bei steigendem Zinsniveau eine Anpassung vor, schreibt das EJPD dazu. Als Berechnungsbasis dient der über drei Monate aufgezinste Saron-Satz.
Die neuen Höchstzinssätze gelten für Verträge, die ab dem 1. Januar 2024 abgeschlossen werden. Eingeführt wurde das Instrument im Jahr 2016 zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Kreditverträge mit überhöhtem Zinssatz sind gemäss Konsumkreditgesetz nichtig. Die Vorgaben gelten unbefristet, werden aber mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
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(AWP)