Dies erklärte Weko-Direktor Patrik Ducrey am Mittwochabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Das Amt wird seinen Entscheid offiziell erst am morgigen Donnerstag kommunizieren. Kurz davor hatte sich die Swatch Group in einem Communiqué gemeldet, die Weko verbiete der ETA, im Jahr 2020 mechanische Uhrwerke an Dritte zu liefern.

"Wir haben die bestehende einvernehmliche Regelung mit Swatch um ein Jahr verlängert - bis Ende 2020", erklärte Ducrey. Er gehe davon aus, dass die Weko den endgültigen Entscheid bis kommenden Sommer gefällt haben werde.

Mit diesem Entscheid stösst die Kommission einen vom eigenen Sekretariat unterbreiteten Vorschlag um, der ab 2020 einen Lieferstopp für die Lieferung an Drittfirmen verlangt hätte. Die Empfehlung des Sekretariats wurde am vergangenen Wochenende in den Medien publik.

Die Swatch-Tochter ETA SA Manufacture Horlogère Suisse (ETA) hat bei mechanischen Uhrwerken eine marktbeherrschende Stellung. Deshalb ist sie dazu verpflichtet, nebst den Marken der Swatch-Gruppe auch andere Uhrenhersteller mit Werken zu beliefern.

Der Weko versucht seit Jahren, die dominante Stellung der ETA in der Produktion und im Verkauf mechanischer Uhrwerke einzugrenzen. Im Jahr 2013 unterzeichneten die Kommission und Swatch eine Liefervereinbarung, in der die kontrollierte Reduktion der Liefermengen geregelt wurde. Die Konkurrenz sollte die Chance haben, sich am Markt zu entfalten.

Zu diesem Schritt hatte die Swatch selbst die Weko angeregt. Denn bei Swatch ist man ebenfalls daran interessiert, dass es am Markt für mechanische Uhrwerke Platz für Konkurrenten gibt. Die Gruppe will sich nämlich dem Lieferzwang entledigen und frei entscheiden, wem man künftig wie viele Uhrwerke aus dem Hause ETA liefert.

(SDA)