Schadsoftware-Angriffe auf westliche Unternehmen dienen auch dazu, Unruhe zu stiften und gezielt Schaden anzurichten. Dies führte der Staatsanwalt am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich gegen Ende seines Plädoyers aus.
Die Interessen von Cyberkriminellen und staatlichen Akteuren würden sich in dem Bereich überschneiden. Der mutmassliche Drahtzieher im Fall des ukrainischen Beschuldigen soll mit dem russischen Geheimdienst FSB kooperiert haben. Er kam im Februar 2022 bei einem Fenstersturz in Moskau unter nicht näher geklärten Umständen ums Leben. Hinweise auf direkte Verbindungen des beschuldigten Entwicklers zu russischen Diensten bestehen laut der Anklage jedoch nicht.
Das Verfahren vor dem Bezirksgericht Zürich stiess auf breite Aufmerksamkeit. Der Gerichtssaal war von zahlreichen Medienschaffenden sowie Publikum vollständig besetzt. Beim Zugang zum Gerichtssaal galten strenge Sicherheitskontrollen mit Metalldetektoren.
(AWP)
