Am 13. Dezember 2026 tritt der neue Tarif in Kraft. Damit steigen die Preise für den öffentlichen Verkehr im Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) über das gesamte Sortiment hinweg um durchschnittlich 2,7 Prozent an, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Zum gleichen Zeitpunkt wird schweizweit auch der nationale Tarif für den öffentlichen Verkehr angehoben.

Besonders deutlich fällt die Preiserhöhung bei den Mehrfahrtenkarten aus, da bei diesen Angeboten die bisherigen Rabattstufen gestrichen werden. Der ZVV gleicht sich damit dem nationalen Tarif an, der Vergünstigungen auf Mehrfahrtenkarten schon seit Jahren nicht mehr kennt.

Eine Halbtax-Mehrfahrtenkarte für ein Lokalnetz wie Wetzikon beispielsweise steigt von 13 auf 14.40 Franken, was einem Sprung von 10,8 Prozent gleichkommt. Die Variante für ein bis zwei Zonen kostet neu 20.40 statt 18.80 Franken, und für alle Zonen klettert der Preis von 51.20 auf 55.20 Franken.

Abonnemente und reguläre Einzeltickets werden im Durchschnitt um 2,1 Prozent teurer. Es gibt jedoch auch tarifliche Ausnahmen, denn bei den Angeboten für die Lokalnetze sowie bei den Kurzstreckentickets erfolgt keine Preiserhöhung.

Ein normales Einzelbillett für Erwachsene für ein bis zwei Zonen, wie es beispielsweise in der Stadt Zürich oder in Winterthur gilt, kostet neu 4.80 statt 4.70 Franken, was einem Aufschlag von 2,1 Prozent entspricht. Ein reguläres Ticket für drei Zonen, zum Beispiel für die Fahrt von der Stadt Zürich an den Flughafen, erhöht sich von 7.20 auf 7.40 Franken.

Bund fordert höheren Kostendeckungsgrad

Als Grund für die Preisanstiege verweist der Regierungsrat auf die stetig wachsenden Kosten im öffentlichen Verkehr. Diese Entwicklung wird durch höhere Ausgaben für den Unterhalt, die Erneuerung von Anlagen und Fahrzeugen sowie durch den fortlaufenden Angebotsausbau und die allgemeine Teuerung verursacht.

Um die Finanzierung der Verkehrsmittel durch die öffentliche Hand auch in Zukunft sicherzustellen, hat das Bundesamt für Verkehr die gesamte Branche dazu aufgerufen, den Kostendeckungsgrad im regionalen Personenverkehr zu erhöhen. Dieses Ziel soll einerseits über Effizienzsteigerungen und andererseits über zusätzliche Einnahmen erreicht werden.

Für den Kanton Zürich existiert zudem eine klare politische Vorgabe für die Finanzierung. Die vom Zürcher Kantonsparlament verabschiedete ZVV-Strategie verlangt, dass der Kostendeckungsgrad des öffentlichen Verkehrs im Kanton zwingend bei über 60 Prozent gehalten wird.

(AWP)