Der Bundesrat will für die Finanzierung von Rüstungsvorhaben den Mehrwertsteuer-Normalsatz während zwölf Jahren um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Dieses Konzept lehnte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S) mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.

Dass angesichts verschlechterter Sicherheitslage ein verschuldungsfähiger Fonds nötig ist, um Rüstungsgüter für die Armee zu finanzieren, war in der beim Geschäft federführenden SIK-S aber unbestritten. Der Fonds soll nach dem Willen der Mehrheit ein Volumen von 24 Milliarden Franken haben und über 18 Jahre laufen, also bis Ende 2045.

Dabei will die SIK-S eine Limite für Darlehen bei 12 Milliarden Franken setzen. Ab dem achten Jahr soll diese Limite sinken, um jährlich 1,2 Milliarden Franken. Der Bundesrat und die Finanzkommission der kleinen Kammer (FK-S) wollen eine Begrenzung für Darlehen bei 6 Milliarden Franken.

Fonds und Steuererhöhung entkoppeln

Beide Kommissionen wollen die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für den Rüstungsfonds trennen von der Genehmigung und obligatorischen Volksabstimmung über die Mehrwertsteuer-Erhöhung. Der dafür nötigen Verfassungsänderung müssen Volk und Stände zustimmen.

Mit der Trennung bliebe der Fonds auch dann bestehen, wenn die Mehrwertsteuer-Erhöhung an der Urne scheitert. Und sollte gegen das Gesetz für den Rüstungsfonds ein Referendum ergriffen werden, würden die beiden Abstimmungen voneinander entkoppelt.

Die Mehrwertsteuer-Abstimmung soll erst 2028 stattfinden statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen 2027. Entsprechend würde die Mehrwertsteuer ab 2029 erhöht statt ab 2028. Die FK-S schlägt zudem vor, die Mehrwertsteuer für die Armee und die Verlängerung des Mehrwertsteuerpromille für den Bahninfrastrukturfonds (BIF) zusammen durchzuführen.

Zu reden gab in der SIK-S das Finanzierungskonzept für den Fonds. Durchsetzen konnte sich schliesslich das von der Finanzkommission beantragte Konzept. Demnach soll der Mehrwertsteuer-Normalsatzes um lediglich 0,2 Prozentpunkte erhöht werden.

Verschiedene Konzepte diskutiert

Ergänzend zur Mehrwertsteuer soll der Fonds nach dem Willen der Kommissionen aus Kreditresten alimentiert werden. Zusätzlich beantragt die SIK-S Fondseinlagen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt, aufgeteilt nach gebundenen und ungebundenen Einlagen.

Die SIK-S diskutierte über verschiedene Finanzierungskonzepte vor dem Entscheid für die Version der FK-S. Mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt wurde etwa ein Konzept mit einem Jahresbeitrag von mindestens 1,5 Milliarden Franken aus Einsparungen beim Bund.

Ein weiteres, mit 3 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen unterlegenes Konzept verlangte Fondseinlagen aus Substanzdividenden der Nationalbank. Auch ein drittes Konzept mit einer Vermögenssteuer auf besonders grossen Vermögen wurde abgelehnt, mit 8 zu 2 Stimmen und einer Enthaltung. Zu den Varianten gibt es Minderheitsanträge.

Die SIK-S hofft mit dem Finanzierungskonzept der FK-S «auf eine zeitnahe Umsetzung der Rüstungsvorhaben», wie es in der Mitteilung hiess. Auch sei die Finanzierung des Fonds breiter abgestützt. Die Bestimmungen über die Schuldenbremse könnten eingehalten werden.

(AWP)