Die 64 (Frauen) oder 65 (Männer) fix in die Pensionierung gehen, das war einmal. Der Staat wie auch Firmen bieten den Arbeitgebern heute flexiblere Modelle der Pensionierung an. 

- VORZEITIGE PENSIONIERUNG
Wer es möchte, kann sich bereits mit 58 pensionieren lassen und zu diesem Zeitpunkt sein Pensionskassenkapital wahlweise oder kombiniert als Rente und Kapital beziehen. Die entstehenden Kapitalkürzungen kann man mindestens teilweise mit Einkäufen in die Pensionskasse wettmachen. Der Nachteil: Ein tieferer Umwandlungssatz muss in Kauf genommen werden (mehr Informationen zur Frühpensionierung)

- GLEITENDE PENSIONIERUNG
Eine weitere und interessante Möglichkeit ist die gleitende Pensionierung, welche nicht nur den Unternehmen einen Vorteil bietet. So kann man als Arbeitnehmer ab dem 58. Altersjahr das Pensum Schritt für Schritt reduzieren und über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus bis 70 noch Teilzeit arbeiten. Damit bleibt einerseits das Know-how des Arbeitnehmers der Firma länger erhalten, andererseits profitiert der Arbeitnehmer von mehr Freizeit. Bei umsichtiger Planung können Abstriche am Rentenkapital vermieden und neue Altersguthaben in der 1. und 2. Säule gebildet werden (mehr Informationen zur gleitenden Pensionierung).

- ORDENTLICHE PENSIONIERUNG
Der reguläre Eintritt in den Ruhestand beginnt für Frauen mit 64, für Männer mit 65 Jahren. Auf politischer beschloss der Ständerat 2015, das Frauenrentenalter auf 65 Jahre anzuheben, um den sich abzeichnenden finanziellen Problemen der AHV zu begegnen. Das Geschäft liegt nun beim Nationalrat. Zum Zeitpunkt des Erreichens des Rentenalters erhält man die AHV-Rente. Je nach Wunsch kann man sich für den Kapitalbezug des Pensionskassengeldes oder für die Auszahlung der PK-Rente entscheiden. Eine Kombination dessen ist ebenfalls möglich.

Für die Auszahlung der PK-Rente kommt der vom Bundesrat festgelegte Mindestumwandlungssatz zum Tragen. Als Ausgleich zu den steigenden Bezügen aus der AHV soll der Mindestumwandlungssatz von derzeit 6,8 auf 6 Prozent reduziert werden, wie der Ständerat im September beschloss. Die Renten sinken dadurch um rund 12 Prozent. Ein Pensionskassenguthaben von 100’000 Franken ergäbe bei einem Umwandlungssatz von 6 Prozent also bloss noch eine Rente von 6000 Franken pro Jahr und nicht mehr 6800 Franken. Im Jahr 2005 lag der Umwandlungssatz noch bei 7,2 Prozent.

- AUFGESCHOBENE PENSIONIERUNG
Engagierte Pensionäre, die bei ihrer angestammten Firma weiterhin als Arbeitskräfte tätig sind, können mit dem Arbeitgeber eine aufgeschobene Auszahlung des Vorsorgeguthabens aus der 2. Säule vereinbaren und bis zum 70. Geburtstag weiterarbeiten (Voll- oder Teilzeit). Ist die Möglichkeit des Aufschubs im Reglement der Pensionskasse vorgesehen, lassen sich so der Umwandlungssatz und das Vorsorgeguthaben merklich erhöhen. Sofern Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen nachweisen, kann man überdies weiter in die Säule 3a einzahlen. Zudem kann man mit einem Aufschub auch die AHV-Renten erhöhen (weitere Informationen zur aufgeschobenen Pensionierung). Tipp: Studieren Sie das Reglement der Pensionskasse aufmerksam.

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