Wenn die Steuererklärung Anfang Jahr ins Haus flattert, ist es zu spät zum Steuern sparen. Wer aber noch vor Jahresende mögliche Massnahmen trifft, kann unter Umständen viel Geld einsparen.

Steuern spart man mittels einer vorausschauenden Planung. Es geht darum, während des Jahres steuerfreie Einkünfte zu generieren und das Terrain für Abzugsmöglichkeiten vorzubereiten, die die Steuerprogression brechen. Wie stark man von Steuerreduktionen profitieren kann, hängt von der individuellen Situation ab (siehe dazu Dos and Don'ts beim Pensionskasseneinkauf). Die nachfolgenden Tipps sind deshalb nach Kategorien von Steuerpflichtigen geordnet.
 

Tipps für alle Steuerpflichtigen

Dritte Säule einzahlen: Beiträge in die dritte Säule sind voll vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Für Erwerbstätige mit Pensionskasse ist der Abzug für das Jahr 2013 auf maximal 6739 Franken festgelegt (siehe auch Ratgeberartikel Konto oder Wertschriften für die Säule 3a? und Anlagevarianten in der 3. Säule).

Allgemeine Abzüge: Wenn Sie nicht nur von den Pauschalabzügen Gebrauch machen wollen (z.B. Kosten für Weiterbildung und Umschulung, Fremdbetreuung der Kinder, Krankheit und Unfall, Versicherungsprämien, Wertschriftenverwaltung, Sozialabzüge usw.), weil die effektiven Kosten höher sind als der Pauschalabzug, so sammeln Sie alle Belege dafür, um die effektiven Kosten geltend machen zu können.

Versicherungsprämien: Die Prämien für die Kranken-, Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung sind bis zu einem vorgegebenen Maximalbetrag abzugsfähig. Für die direkte Bundessteuer beträgt der höchtmögliche Abzug 1700 Franken für ledige Steuerpflichtige, bei Verheirateten liegt die Obergrenze bei 3500 Franken, jeweils inklusive Erträgen aus Bank- und Sparkonten.

Spenden: Gutes tun und Steuern sparen ist möglich. Spenden an gemeinnützige Organisationen, in vielen Kantonen auch an Parteien und Gewerkschaften, sind bis zu maximal 20 Prozent des Reineinkommens abzugsfähig.

Abzug für das Arbeitszimmer: Bei regelmässiger Arbeit zu Hause ist ein Abzug für das Arbeitszimmer zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Arbeit im Büro muss z.B. aufgrund des langen Arbeitswegs (Faustregel: mehr als eine Stunde), fehlender Ruhe oder fehlendem Arbeitsplatz unzumutbar sein, es muss ein wesentlicher Teil des Gesamtpensums sein (meist 40 Prozent), es braucht einen spezifisch eingerichteten Raum, der ausschliesslich als Arbeitszimmer dient. Wer diesen Abzug geltend macht, verzichtet im Gegenzug auf die Berufsauslagepauschale, darf dafür aber alle weiteren Berufsauslagen für Computer, Fachzeitschriften, Telefonate sowie anteilige Nebenkosten für Heizung, Reinigung und Beleuchtung des Arbeitszimmers geltend machen.

Einkauf in die Pensionskasse: Wer kann, sollte freiwillige Beiträge in die Pensionskasse einzahlen, die wie die Säule 3a voll abzugsfähig sind. Der maximal mögliche Betrag lässt sich bei der Pensionskasse anfragen. Für den optimalen Steuereffekt macht man am besten gestaffelt jedes Jahr eine Einzahlung. Achtung: Prüfen Sie vor der Einzahlung den Gesundheitszustand ihre Pensionskasse. Denn wenn Sanierungen oder Teilliquidationen drohen, zahlen Sie mit dem getätigten Einkauf mit!

Umweltfreundliches Auto: Wer ein energieeffizientes Auto mit weniger PS und tieferem Gewicht fährt, spart steuern. In der Vermögenssteuer nicht vergessen, den Wert des Autos jedes Jahr weiter abzuschreiben (z.B. 40 Prozent in Zürich, 35 Prozent in Bern).

Umzug: Mit einem Wechsel in eine steuergünstige Gemeinde lassen sich Tausende von Franken einsparen. Alleine der Umzug von der Stadt Zürich nach Zug bringt eine Reduktion der Steuerbelastung von fast 40 Prozent. Wichtig: Wer im Laufe eines Jahres in einen anderen Kanton wechselt, wird für das ganze Jahr vom Steueramt des neuen Wohnorts veranlagt. 

Schulden: Grundsätzlich können Schulden wie Hypotheken, Privatdarlehen, Kleinkredite und weitere belegbare Ausstände von den Steuern abgezogen werden. Diese Abzüge reduzieren das Vermögen und damit die Vermögenssteuer. Zudem ist es auch zulässig, sämtliche geschuldeten Zinsen vom Einkommen abzuziehen, solange die Obergrenze nicht überschritten wird. Diese liegt bei 50'000 Franken plus Vermögenserträge. 

Vorzeitig Steuern bezahlen: Wer im voraus Steuerbeiträge bezahlt, wird in der Regel mit einem Vorzugszins belohnt. Denn je nach Kanton verrechnet die Steuerverwaltung einen Zins für vorzeitig einbezahlte Steuern. Diese Zinsen sind meist höher als die von den Banken bezahlten Zinsen. Achtung: Es wird empfohlen, nicht mehr als den provisorischen Betrag einzuzahlen. Meist werden überschüssige Einzahlungen wieder rückerstattet. Einzelne Kantone wie Zug und Schwyz gewähren bei Zahlung bis Jahresmitte sogar ein Skonto von bis zu zwei Prozent. 

 

Tipps für Leute mit Wertschriftenportfolio

Obligationen verkaufen: Grundsätzlich gilt, dass Zinsen und Dividenden vom Wertpapierbesitzer im Zeitpunkt der Fälligkeit zu versteuern sind. Wer Obligationen vor dem Zinstermin verkauft, erhält die im Verkaufspreis eingerechneten, aufgelaufenen Zinsen (Marchzinsen) steuerfrei. Aber Achtung: Ein systematischer Verkauf jedes Jahr gilt als Steuerumgehung und wird besteuert.

Tiefzinsobligationen: Bei Tiefzinsobligationen ist der erzielte Kursgewinn steuerfrei, sofern es sich nicht um eine überwiegend einmalverzinsliche Obligation handelt (Auskunft geben die Banken). Erträge aus SICAV-Fonds können in einigen Kantonen steuerfrei sein.

 

Tipps für Hauseigentümer

Planung Liegenschaftsunterhalt: Besitzer von in- und ausländischen Immobilien können in den meisten Kantonen und beim Bund jedes Jahr entscheiden, ob sie den Pauschalabzug oder die effektiven Unterhaltskosten geltend machen wollen. Deshalb gilt: Planen Sie den Unterhalt so, dass Sie Jahre mit kleinem Unterhalt (Pauschalabzug) und Jahre mit grösserem Unterhalt (effektive Kosten) bilden. Grössere Renovationen werden am besten über mehrere Steuerjahre gestaffelt. Massgebend für die Steueranrechnung ist das Datum der Handwerkerrechnungen.

Hypothekarschuld anpassen: Sie können ihre Säule 3a oder auch Pensionskassengelder alle fünf Jahre zur Amortisation von Hypotheken einsetzen. Bei den momentan tiefen Zinsen lohnt sich dies eventuell aus steuerlicher Sicht. Umgekehrt können hohe Hypothekarzinsen tiefere Steuern bedeuten, vorausgesetzt, der Abzug übersteigt den Eigenmietwert. Sprechen Sie mit der Bank über die optimale Höhe der Hypothek.

Unternutzungsabzug für Eigenheim: Wenn Sie ein Zimmer in Ihrem Eigenheim nicht mehr nutzen, weil beispielsweise eines Ihrer Kinder ausgeflogen ist, können Sie einen Unternutzungsabzug geltend machen. So wird der steuerbare Eigenmietwert verringert.
 

Tipps für die Pensionierung

Vorsorgebezüge staffeln: Lassen Sie sich einen Teil ihrer Vorsorgeguthaben aus der 2. und 3. Säule schon vor der Pensionierung auszahlen. Die Staffelung der Bezüge senkt die darauf erhobenen Steuern beträchtlich.

Schenkung richtig planen: In vielen Kantonen ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer an direkte Nachkommen abgeschafft worden. Auch die Freibeträge haben viele Kantone neu festgelegt. Achten Sie darauf, dass Sie solche Freibeträge auf allen Stufen optimal ausschöpfen (z.B. zuerst der Ehefrau, dann den Kindern schenken).
 

Tipps für Selbständige

Rechtsform der Firma prüfen: Die Umwandlung der Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH könnte steuerlich vorteilhaft sein. Verschiedene Kantone erlauben, auch Architekturbüros, Arztpraxen und Anwaltskanzleien in Aktiengesellschaften umzuwandeln. Dann werden die privaten Einkünfte am Wohnsitz und die Gewinne am Firmensitz versteuert. Die Gewinnsteuer ist tiefer als die Einkommenssteuer. Mit der Privilegierung der Dividendeneinkommen beim Bund und in den meisten Kantonen sind Einzelfirmen steuerlich nicht mehr besser gestellt als AG und GmbH.

 

Steuerspareffekt mit Steuerrechner abschätzen

Steuern sparen können alle steuerpflichtigen Personen. Je höher jedoch ihr steuerbares Einkommen ist (höhere Progression), desto effektiver ist eine konsequente Steuerplanung. Der cash-Steuerrechner gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, wie effektiv Steuereinsparungen für Sie sind. 
Und so gehen Sie vor: Geben Sie im cash-Steuerrechner die verlangten Daten zu Ort, steuerbarem Einkommen und Vermögen auf Basis der letzten Steuerrechnung ein und merken Sie sich den errechneten Totalsteuerbetrag (1). Rechnen Sie alles nochmals durch mit dem kleinen Unterschied, dass Sie das steuerbare Einkommen um 1000 Franken erhöhen. Errechnen Sie die Differenz zwischen dem nun erhaltenen Totalsteuerbetrag (2) und (1). Die Differenz dividiert durch 1000 ergibt ihren ungefähren Grenzsteuersatz. Beispiel: Die Differenz zwischen (2) und (1) ergibt 320 Franken. 320:1000=0,32, was bedeutet, dass Sie mit jedem Franken, um den Sie das steuerbare Einkommen reduzieren können, 32 Rappen an Steuern sparen!