Das ist bereits der zweite Vertrag mit dem Schweizer Ableger des britisch-schwedischen Pharmakonzerns zur Reservation des Mittels Tixagevimab/Cilgavimab, wie das BAG am Mittwoch mitteilte. Ursprünglich zur Vorbeugung eingesetzt, zeigten Studien, dass das Kombinationsmittel aus den beiden Antikörpern Tixagevimab und Cilgavimab auch bei bereits Kranken wirkt.

Das Medikament ist noch nicht zugelassen. Gemäss BAG kann es aber gestützt auf die Covid-19-Verordnung bereits während des laufenden Zulassungsverfahrens zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten angewendet werden. Die Verordnung sieht entsprechende Ausnahmen vor.

Monoklonale Antikörper wie Tixagevimab und Cilgavimab werden nach BAG-Angaben in Zellkulturen hergestellt und den Patienten injiziert, um das Coronavirus zu neutralisieren.

(AWP)