Nach Angaben der Kommission wurde die Unterstützungsmassnahme auf Grundlage des Artikels 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geprüft. Nach ihm können Beihilfen genehmigt werden, die von den Mitgliedstaaten zum Ausgleich von durch aussergewöhnliche Ereignisse entstandenen Schäden gewährt werden. "Die Covid-19-Pandemie stellt nach Auffassung der Kommission ein solches aussergewöhnliches Ereignis dar, da diese beispiellose Situation nicht vorhersehbar war und sich erheblich auf die Wirtschaft auswirkt", heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch./aha/DP/ngu

(AWP)