Während man im Familienrecht bereits völlige Gleichstellung erreicht habe, schneide Österreich beim Schutz vor Diskriminierung im Vergleich schlecht ab. "Der Schutz vor Diskriminierung im Privatbereich ist in den allermeisten europäischen Ländern gesetzlich verankert. Selbst in osteuropäischen Staaten wie Polen oder Ungarn", sagte Graupner.
In Österreich gibt es einen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung zwar am Arbeitsplatz, nicht aber im Privaten. Somit ist es möglich, Menschen aufgrund ihrer Sexualität legal und straffrei aus einem Taxi zu werfen, die Bedienung in einem Restaurant zu verweigern oder eine Mietwohnung zu verwehren.
Nationaler Aktionsplan gegen Hass
Im Jahr 2021 ist die Zahl der gemeldeten Hassverbrechen auf die LGBTIQ-Community auf 376 gestiegen. Die SPÖ forderte vergangene Woche erneut einen nationalen Aktionsplan gegen Hass und Diskriminierung. Ein solcher sei "in so gut wie jedem westeuropäischen Land und auch darüber hinaus Standard", betonte Graupner, der sich ebenfalls dafür ausspricht. Solange es aber kein Verbot von Diskriminierung gebe, brauche man sich nicht wundern, wenn die Zahl der Hassverbrechen steige.
Auch das Verbot von Konversionstherapien, die darauf abzielen, queere Menschen "umzupolen", ist in Österreich noch ausständig. Länder wie Deutschland und Frankreich sind hier schon einen Schritt weiter. In der Vergangenheit hiess es immer wieder, die Definition von Konversationstherapien sei schwierig. "Das ist bloss eine Ausrede. Wenn der deutsche Gesetzgeber das schafft, dann wird das auch der österreichische schaffen", kritisierte Graupner.
Kritisch sieht Graupner auch, dass es in Österreich keinen Schutz vor geschlechtsfestlegenden Operationen für intergeschlechtliche Kinder gibt, also Kinder, die weder ausschliesslich biologisch männliche noch ausschliesslich weibliche Merkmale aufweisen.
(AWP)