Musk soll seit mehr als vier Jahren Tweets zu Tesla, die Einfluss auf den Aktienkurs des Autobauers haben könnten, erst vom Unternehmen freigeben lassen. Er versucht derzeit, die Anordnung vor einem Berufungsgericht zu kippen, weil sie sein Recht auf freie Meinungsäusserung einschränkten.

Musk hatte im August 2018 bei Twitter geschrieben, er erwäge, Tesla von der Börse nehmen. "Finanzierung gesichert", fügte er hinzu. Um diesen Satz entzündeten sich später viele Kontroversen, da sich herausstellte, dass es keine schriftlichen Zusagen von Investoren gab. Die SEC warf Musk Irreführung von Anlegern vor und setzte neben der Aufsicht über seine Tweet auch durch, dass er den Vorsitz im Verwaltungsrat abgab. Auch zahlten Musk und Tesla jeweils 20 Millionen Dollar Strafe.

Im jüngst abgeschlossenen Prozess in San Francisco wollten Anleger von Musk in einer Sammelklage Wiedergutmachung für ihre Verluste durch Kursschwankungen nach den damaligen Tweets. Ihre Anwälte hätten dafür die Geschworenen überzeugen müssen, dass Musk bewusst falsche Informationen verbreitet hatte und die Kursschwankungen sowie ihre Handelsentscheidungen die direkte Folge seiner Äusserungen waren. Das gelang ihnen nicht./so/DP/he

(AWP)