"Nachhaltigkeit wird künftig integraler Bestandteil in den Beratungsgesprächen mit Kundinnen und Kunden", liess sich SBVg-CEO Jörg Gasser am Dienstag in einer Mitteilung zitieren.

Bankberater müssen künftig ihre Kunden nach Präferenzen im Bereich Nachhaltigkeit fragen und ihnen entsprechende Produkte anbieten. Die Selbstregulierung sieht zudem vor, dass SBVg-Mitglieder ESG-Themen (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in die Aus- und Weiterbildung ihrer Kundenberater integrieren. Durch kompetente und transparente Beratung leisteten Finanzdienstleister einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Greenwashing, hiess es in der Mitteilung.

Die verbindlichen Richtlinien ersetzten den bisherigen Leitfaden zum Einbezug von ESG-Kriterien in den Beratungsprozess. Swiss Sustainable Finance (SSF) erarbeitet aktuell konkrete Umsetzungshilfen.

Bei der Immobilienfinanzierung müssen Berater neu auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes ansprechen. Kunden sollen laut Mitteilung für die Bedeutung energetischer Sanierungen sensibilisiert werden. Die Mitglieder verpflichten sich zudem, ihre Kundenberater regelmässig zu den Themen zu Energieeffizienz von Immobilien zu schulen.

Die neue Selbstregulierung tritt per 1. Januar 2023 in Kraft. Auch Nichtmitglieder können sich den Richtlinien anschliessen. Die Selbstregulierung wird laut SBVg bei Bedarf weiterentwickelt.

Die Schweizerische Bankiervereinigung ist der Dachverband der Banken in der Schweiz und vertritt rund 300 Institute. Darunter Grossbanken, Kantonalbanken, Regionalbanken und Vermögensverwalter.

bol/rw

(AWP)