Mit der Emission will die Landesregierung laut Mitteilung vom Mittwoch die Anwendung internationaler Standards auf dem Schweizer Kapitalmarkt fördern und Akteure aus dem Privatsektor zur Ausgabe eigener grüner Anleihen ermutigen.
Die mit grünen Anleihen aufgenommenen Mittel dürfen ausschliesslich Ausgaben zugeordnet werden, die eine positive Umweltwirkung haben, schreibt der Bundesrat. Als Beispiel nennt er die Förderung des öffentlichen Verkehrs, die Erhaltung der Biodiversität oder den Bau von umweltfreundlichen Gebäuden.
Der Bund hat sich bei der Erarbeitung des Rahmenwerks an den Green Bond Principles (GBP) der International Capital Market Association orientiert. Das Werk zeigt laut Mitteilung auf, wie die grünen Anleihen in die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes eingebunden werden, welche Ausgaben aus dem Bundeshaushalt den grünen Anleihen zugeordnet werden können und wie darüber Bericht erstattet wird.
Die Analyse des Bundeshaushalts habe grüne Ausgaben im Umfang von rund 4,5 Milliarden Franken identifiziert, schreibt der Bundesrat weiter. Diese fänden sich schwergewichtig im Bereich des öffentlichen Verkehrs, der Biodiversität, der internationalen Zusammenarbeit und der Forschung.
Nur ein Teil dieser Ausgaben wird den grünen Eidgenössischen Anleihen zugeordnet, da laut Mitteilung die verfügbaren grünen Ausgaben das längerfristige Emissionsvolumen der Eidgenossenschaft übersteigen. Die Landesregierung strebt pro Jahr ein Emissionsvolumen von "einigen hundert" Millionen Franken an.
Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) will die erste grüne Anleihe im Herbst 2022 emittieren. Die genauen Spezifikationen der Erstemission seien abhängig vom Finanzierungsbedarf des Bundes und den zum Zeitpunkt der Emission vorherrschenden Marktbedingungen.
bol/rw
(AWP)