Die Bundesanwaltschaft hat den Mann nun mittels Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und wegen des Verstosses gegen die im Geldwäschereigesetz festgelegte Meldepflicht verurteilt, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Die von dem Bankmitarbeiter "verbrecherisch erlangten" Zahlungen von 650'000 USD werden zugunsten der Schweizer Staatskasse eingezogen.

KONTEN FÜR BESTECHUNGSGELDER

Der Strafbefehl der Bundesanwaltschaft sei Teil eines mit der zuständigen US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörde koordinierten Verfahrensabschlusses, heisst es in der Mitteilung. Die von dem Schuldeingeständnis in den USA bereits erfassten Straftatbestände würden in der Schweiz nicht weiter verfolgt, um eine doppelte Bestrafung zu vermeiden.

Gemäss Mitteilung des US-Justizministeriums (DoJ) vom Donnerstag war der argentinische Staatsbürger bei zwei Schweizer Banken tätig gewesen. Er habe ab 2010 während seiner Tätigkeit die Konten einer Sport-Marketing-Firma aus Argentinien verwaltet, über welche Bestechungsgelder geflossen seien. Dabei habe er aktiv Mantel-Firmen gegründet und Konten eingerichtet, deren eigentlicher Inhaber ein hoher argentinischer Fussballfunktionär war.

25 LAUFENDE STRAFVERFAHREN

Die Bundesanwaltschaft führt im "Fussball-Untersuchungskomplex" laut Mitteilung 25 Strafverfahren und analysiert eine Datenmenge von rund 19 Terabyte an sichergestellten Unterlagen. Bis dato seien in diesem Zusammenhang bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) 178 Meldungen wegen des Verdachts auf Geldwäscherei eingegangen. Zu den Verfahren gehören diejenigen gegen den früheren FIFA-Präsidenten Sepp Blatter und den ehemaligen FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke.

Eröffnet wurden die Verfahren durch die Bundesanwaltschaft im Frühling 2015. Damals wurden am FIFA-Hauptsitz in Zürich elektronische Daten und Dokumente sichergestellt. Vorausgegangen war dem Strafverfahren eine Strafanzeige der FIFA: Der Weltfussballverband tritt in dem Verfahren als Geschädigter auf.

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(AWP)