Die als "Watchlist" bezeichnete Datensammlung "Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit und Berufsausübung" dient gemäss Finma dazu, allfällige Verdachtsmomente für den Fall eines späteren Verfahrens festzuhalten.

Im konkreten Fall wurden die Daten über den Betroffenen im Zusammenhang mit dem Libor-Skandal zusammengetragen. Der Mann vermutete, dass die Finma Informationen über ihn gespeichert hatte, und verlangte eine Kopie aller Unterlagen.

Vor Bundesgericht verlangte der Ex-Kadermann die Löschung der Informationen. Dies wird nun auch geschehen. Die Bundesrichter haben in ihrer Beratung festgehalten, dass die in der "Watchlist" geführten Daten einen schweren Eingriff in die Privatsphäre darstellen könnten.

Aus diesem Grund müssten die Daten aus "seriösen" Quellen stammen. Informationen aus E-Mails oder Gerüchten dürften nicht in die Datensammlung aufgenommen werden. Dies hat zur Folge, dass die Regeln für die Bearbeitung "Watchlist" sehr restriktiv anzuwenden sind.

Das Bundesgericht entschied mit vier zu einer Stimme, dass die Daten des Ex-Kadermanns zu löschen seien. Der unterlegene Richter war der Ansicht, dass mit der engen Auslegung der Bestimmungen der "Watchlist" im Kampf gegen die Kriminalität im Finanzsektor die Flügel gestutzt würden.

(AWP)