Im ersten Verfahren geht es um wiederholten Insiderhandel eines "ehemaligen Verwaltungsrates verschiedener bekannter Schweizer Industrieunternehmen", wie es bei der Finma heisst. Der damalige Verwaltungsrat habe zwischen 2013 und 2016 wiederholt und systematisch Informationen aus den Unternehmen genutzt, in denen er als Organ tätig war, um anschliessend - insbesondere durch den Einsatz von Derivaten - von den zu erwartenden Kursbewegungen der Titel zu profitieren.

AUF STEIGENDE UND AUF SINKENDE KURSE GEWETTET

Im Detail baute er laut Finma sogenannte "Long"-Positionen auf, setzte also auf steigende Kursverläufe, und zwar vor der Bekanntgabe von Übernahmen und positiven Geschäftsergebnissen, vor wichtigen strategischen Entscheiden und auch vor Verkäufen von Unternehmensteilen - dies, um später Gewinne zu realisieren.

Umgekehrt habe er bei einem Unternehmen, in dem er engagiert war, auch eine "Short"-Strategie verfolgt bzw. auf sinkende Kurse gesetzt. Dabei habe er wiederholt die von den Unternehmen definierten Handelssperrperioden missachtet. Ausserdem habe er Managementtransaktionen nicht gemeldet.

Auch habe die Untersuchung zahlreiche Hinweise darauf ergeben, dass er unrechtmässig Insiderinformationen, die ihm aus dem beruflichen Netzwerk zukamen, für Investitionen - und damit verbundene Gewinne - im Kontext von Titeln anderer Unternehmen genutzt habe, in denen er nicht aktiv war.

Die Finma wollte auf Anfrage von AWP zwar offiziell keine Namen nennen, es dürfte sich dabei aber um den bekannten Sanierer und Multi-Verwaltungsrat Hans Ziegler handeln. Ende November 2016 hatte die Bundesanwaltschaft nämlich bestätigt, dass gegen Ziegler ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Insiderhandel eröffnet wurde. Die Finma hatte in dieser Sache Strafanzeigte bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Am gleichen Tag hatten zudem die beiden Industrieunternehmen Oerlikon und Schmolz+Bickenbach gemeldet, dass Ziegler von seinem jeweiligen Amt als Verwaltungsrat zurückgetreten sei.

Die Finma zieht in diesem Fall laut der heutigen Mitteilung unrechtmässig erzielte Gewinne von rund 1,4 Mio CHF ein, wobei es um elf Einzelfälle bei sechs verschiedenen Titeln geht. Die Finma wurde laut ihren Angaben 2016 aufgrund von auffälligen Handelsvolumen und Kursverläufen auf den Fall aufmerksam und habe daraufhin umfangreiche Abklärungen eingeleitet. Das Verfahren sei ausserdem mit der Bundesanwaltschaft koordiniert worden, so dass die Behörden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Informationen ausgetauscht hätten.

ZWEITES VERFAHREN GEGEN KLEINEN EFFEKTENHÄNDLER

Im zweiten Enforcement-Verfahren führte die Finma ein Verfahren gegen eine im Bereich Eigenhandel tätige kleine Gesellschaft und drei ihrer Händler. Man habe bereits 2015 die Liquidation der Gesellschaft angeordnet, da diese ohne Bewilligung tätig gewesen sei, heisst es.

Die Händler beeinflussten laut Finma von 2011 bis 2015 den Börsenkurs zahlreicher Schweizer Blue-Chip-Aktien, indem sie eine Vielzahl von grossen Aufträgen im Orderbuch erfassten. Die Aufträge waren jedoch mehrheitlich nie ausgeführt worden und sollten auch nicht ausgeführt werden. Vielmehr hätten die Händler die mittels dieser Aufträge ausgelösten Kursbewegungen genutzt, um mit an diesen Aktien gekoppelten Derivaten gewinnbringend zu handeln. Die Kaufaufträge seien anschliessend wieder gelöscht worden.

Die FINMA untersuchte gemäss den Angaben 300 Fälle, bei denen mehrere Dutzend Schweizer Titel betroffen waren. Sie habe in allen diesen Stichproben manipulatives Verhalten festgestellt und daraus gefolgert, dass die gesamte Handelstätigkeit der Gesellschaft auf marktmanipulatives Verhalten mittels Eigenhandel ausgerichtet war. Der Ersthinweis auf dieses Verhalten kam dabei von der Überwachungsstelle der SIX.

Gegen die Händler wurden nun Tätigkeitsverbote im Effektenhandel von acht und sechs Jahren verhängt. Überdies sprach die Finma Berufsverbote für die Tätigkeit in leitender Stellung bei einem beaufsichtigten Institut von fünf respektive vier Jahren aus. Die Finma habe überdies angeordnet, dass unrechtmässig erzielte Gewinne in der Höhe des Liquidationserlöses der Gesellschaft eingezogen würden.

uh/ra

(AWP)