Gegenwärtig liege der Finma noch ein Gesuch zur Bewilligung von Aufsichtsorganisationen vor, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Bisher hat die Finma bereits der Genfer "Organisme de Surveillance des Instituts Financiers" (OSIF), der Neuenburger "Organisation de Surveillance Financière" (OSFIN) sowie der Genfer "Organisme de Surveillance pour Intermédiaires Financiers & Trustees" (SO-FIT)entsprechende Bewilligungen erteilt.
Mit Erlass des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) und des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) ist die Aufsicht über die Vermögensverwalter und die Trustees neu geregelt worden. Unabhängige Vermögensverwalter und Trustees müssen von der Finma bewilligt werden. Überwacht werden sie jedoch von den Aufsichtsorganisationen (AO).
Bis Ende 2022 müssen Vermögensverwalter und Trustees bei der Aufsichtsbehörde eine Bewilligung beantragen und nachweisen, dass sie einer AO angeschlossen sind.
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(AWP)