Die Urteile, mit denen Berufungen von Ryanair zurückgewiesen wurden, beenden einen langjährigen Kampf der LM Group gegen den Anbieter von Billigflügen. Das Gericht habe festgestellt, dass das Online-Reisebürogeschäft von lastminute.com keine geistigen Eigentumsrechte oder vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ryanair verletze, hiess es im Communiqué.

Da die LM Group in der letzten Instanz erfolgreich war, habe das Bundesgericht Ryanair ausserdem dazu verurteilt, lastminute.com zusätzliche 49'000 Franken für die angefallenen Kosten zu entrichten.

LM-CEO Luca Concone begrüsste das Urteil und gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass nun ein Schlussstrich gezogen werden und lastminute.com in Zukunft mit Ryanair zusammenarbeiten könne. Man wolle dem Billigflieger dazu "die Hand reichen".

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(AWP)