Die Anwaltskanzleien Quinn Emanuel und Pallas hätten mehrere Anfragen von leitenden Managern der Credit Suisse erhalten, um auch in deren Namen rechtliche Schritte einzuleiten, schreibt das britische Wirtschaftsblatt "Financial Times" (online, Ausgabe 22.5.). Die beiden genannten Kanzleien haben bereits im Namen von Anlegern, die AT1-Anleihen besassen, diverse Klagen eingereicht.
Im Rahmen der am 19. März von den Schweizer Behörden verfügten Übernahme der zweitgrösste Schweizer Bank durch die UBS hat die Finma AT1-Anleihen (Additional-Tier-1) im Wert von insgesamt rund 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt. Es handelt sich dabei um eigenkapitalähnliche Anleihen mit relativ hohen Zinssätzen - durch deren Wertlos-Erklärung sollte das Eigenkapital der UBS bzw. der neuen Gesamtbank in diesem Ausmass erhöht werden.
Unterschiedliche Sachverhalte?
Gemäss dem Artikel der FT, der sich auf mehrere mit der Angelegenheit vertraute Personen bezieht, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber noch unklar, ob die Ansprüche der CS-Mitarbeiter mit den bestehenden Klagen von Anlegern gegen die Finma verbunden werden können oder ob sie separat geltend gemacht werden müssen.
"Wir wurden von Credit Suisse Managern aus der ganzen Welt kontaktiert, um zu sehen, wie wir ihnen helfen können", wird eine an den Gesprächen beteiligte Person im Artikel zitiert. Es gebe viele Überschneidungen zwischen den beiden Positionen, aber sie seien nicht genau dasselbe.
Die Boni bei der CS gehen gemäss FT bis auf das Jahr 2014 zurück, als Mitarbeitern auf Geschäftsführungs- und Direktorenebene der Bank als Teil ihrer Vergütung eine bedingte Kapitalprämie (Contingent Capital Award, CCA) angeboten wurde, die an AT1-Anleihen geknüpft waren. CCAs hätten in der Regel 10 bis 15 Prozent des Gesamtbonus ausgemacht, schreibt die FT in ihrem Artikel. 2021, als zuletzt solche Boni gewährt worden seien, hätten mehr als 5000 CS-Mitarbeitende sie erhalten. Insgesamt geht es um Boni in dieser Form von rund 400 Millionen US-Dollar.
uh/tv
(AWP)