SBB: Die SBB sind am überlegen, "ob der Taktfahrplan an Wochenenden wirklich notwendig ist": Das kündigt Verwaltungsratspräsidentin Monika Ribar im Interview mit der Sonntagszeitung an. Noch sei die Pandemie nicht ganz verdaut, doch der Freizeitverkehr müsse ausgebaut werden. Dazu brauche es aber zusätzliche Züge ausserhalb des Taktfahrplan. "Die Frage ist, ob es genügend Trassen gibt", so Ribar. Als grösste Herausforderung der SBB nennt sie ein effizientes Erneuern und Ausbauen unter Vollbetrieb - bei einem immer grösseren Angebot. Erschwert würde dieses bei einem neuen Rahmenabkommen mit der EU, mit dem die Schweiz ausländischen Gesellschaften den vollen Zugang zum Schweizer Bahnnetz gewähren müsste. Es wäre ein Paradigmenwechsel, der "für die Schweiz als Ganzes klar negative Folgen hätte", warnt die SBB-Verwaltungsratspräsidentin. Das Risiko bestehe, dass das Angebot der SBB schlechter und teuer würde, wenn man Trassen für internationale Bahnunternehmen freiräumen müsste. (SoZ, S. 37-38)

GEWERBEVERBAND: Die NZZ am Sonntag erhebt schwere Vorwürfe gegen den designierten Direktor des Gewerbeverbands. Am 1. Juli soll Henrique Schneider die Nachfolge von Hans-Ulrich Bigler an der Spitze des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) antreten. Doch laut Recherchen der "NZZ am Sonntag" hat Schneider seinen Lebenslauf stark geschönt, und er steht unter dringendem Plagiatsverdacht. So stehen in den Autorenangaben zu seinen Publikationen akademische Titel oder Verweise auf Studien, die nicht zutreffend sind. Schneider führte beispielsweise an, er habe Volkswirtschaftslehre in der Schweiz, China und den USA studiert, aber Belege dafür finden sich keine. Auf mehrmalige Anfrage räumte Schneider schliesslich ein, er führe keine akademischen Titel. Einzige Ausnahme sei der Professorentitel an einer privaten Fachhochschule in Norddeutschland, der ihm verliehen worden sei. Zudem wirft ein Gutachten des österreichischen Plagiatsforschers Stefan Weber im Auftrag der "NZZ am Sonntag" ein kritisches Licht auf Schneiders umfangreiche Publikationstätigkeit. (NZZaS, S. 22-23)

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(AWP)