Die Information, die am Mittwoch auf der Website der Freiburger Tageszeitung "La Liberté" publiziert wurde, wurde der Nachrichtenagentur Keystone-SDA von Gerichtsschreiberin Murielle Decurtins bestätigt. Die Angeklagten müssen sich wegen Falschanschuldigungen im Rahmen eines Falles zu FIFA-Transferregeln verantworten.
Der Fall betrifft insbesondere die Freigebigkeit, die das aktuelle System den Spieleragenten gewährt, indem es ihnen erlaubt, sowohl ihre Klienten als auch die Vereine, die sie kaufen oder verkaufen wollen, zu vertreten, schrieb "La Liberté."
"Mehrere Verstösse"
Laut der Tageszeitung begann alles am Ufer der Saane im Oktober 2020. Ein Anwalt, Geschäftsführer und Gesellschafter der Freiburger Sportmanagementfirma Sport7, der in der Affäre selbst wegen Verleumdung, übler Nachrede und Falschanschuldigungen angeklagt war, wandte sich damals an das Internationale Olympische Komitee (IOC) und forderte es auf, eine Untersuchung gegen sein Mitglied Gianni Infantino einzuleiten, um ihn auszuschliessen.
In seiner Anzeige warf Sport7 dem Präsidenten des Weltfussballverbands vor, "mehrfach gegen die Olympische Charta, die universellen Grundprinzipien der guten Führung der olympischen Bewegung und des Sports sowie den Ethikkodex des IOC" verstossen zu haben.
Diese Verstösse seien durch die "Unterstützung des organisierten Verbrechens im Bereich der Spielertransfers und die zu diesem Zweck direkte oder indirekte Unterdrückung bestimmter FIFA-Organe wie der Ethikkommission" erfolgt, hiess es in "La Liberté".
Wiedereröffnung der Akte
Die Anschuldigungen hatten dem Freiburger Anwalt eine Klage der FIFA wegen Verleumdung und übler Nachrede eingebracht, auf die er prompt mit einer Gegenklage wegen verleumderischer Anschuldigung gegen Gianni Infantino und zwei weitere Führungskräfte des Weltfussballverbands reagierte, wie die Freiburger Tageszeitung weiter schrieb.
Die FIFA antwortete mit einer neuen Anzeige wegen übler Nachrede. Die Freiburger Staatsanwaltschaft befasste sich mit der FIFA und stellte den Fall im August 2022 ein. Sie war der Meinung, dass der Anwalt, "obwohl nicht ausgeschlossen werden kann, dass er ehrverletzende Äusserungen gemacht hat, sich nicht strafbar gemacht hat, da er sich in gutem Glauben geäussert hat".
Für den Anwalt, der gegen seinen eigenen Freispruch und den seiner drei Kontrahenten geklagt hatte, war dies nicht ausreichend. Er forderte eine ordnungsgemässe Untersuchung, die den Kontrahenten die Möglichkeit gebe, sich zu seinen Anschuldigungen zu äussern, und ihm selbst die Gelegenheit gebe, deren Wahrheitsgehalt nachzuweisen, wie "La Liberté" berichtet.
In einem Urteil vom 22. Februar, das kürzlich im Internet veröffentlicht wurde, gab ihm die Strafkammer des Freiburger Kantonsgerichts Recht. Sie wies die Staatsanwaltschaft an, den Fall wieder aufzunehmen. Gianni Infantino und den beiden anderen Angeklagten wurde eine Frist eingeräumt, um sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen zu äussern.
mk/
(AWP)