Swatch bestätigte am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Meldung der Zeitung "Le Temps". Anfang September hatte das Bezirksgericht in La Chaux-de-Fonds NE die drei Angeklagten nach einem langen, mehrfach verschobenen Prozess vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen.

Im Prozess ging es um eine mutmassliche Korruptionsaffäre in der Uhrenbranche, die sich innerhalb der Swatch Group zwischen 2006 und 2015 ereignet haben soll. Das Gericht hielt den vom Uhrenkonzern geltend gemachten Schaden für nicht erwiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten teilbedingte Freiheitsstrafen von vier, drei und zwei Jahren gefordert.

Da das Verfahren seit mehr als acht Jahren läuft, sind die mutmasslichen Taten im Zusammenhang mit aktiver und passiver Bestechung verjährt. Aufgrund des fehlenden Verbrechens entfällt der Straftatbestand der Geldwäscherei.

Beträge von über 15 Millionen Franken

Die Angeklagten gaben zwar zu, Geld erhalten zu haben - oder im Fall des Geschäftsmanns Geld gegeben zu haben. Sie waren aber der Ansicht, dass sie keine strafrechtlich relevante Handlung begangen hätten.

Die ehemaligen Angestellten versicherten zudem, dass ihr Arbeitgeber im Zusammenhang mit den Zahlungen, die sich insgesamt auf über 15 Millionen Franken belaufen, keinen Schaden erlitten habe. Die Swatch Group ihrerseits schätzt den ihr entstandenen Schaden auf 60 Millionen Franken für Tissot und 500'000 Franken für CK Watch.

(AWP)