Die anderen Telekomanbieter hatten laut der Behörde kein Interesse. Dies habe eine Abklärung bei den grössten, für die Erbringung der Grundversorgung grundsätzlich geeigneten Anbieterinnen auf dem Schweizer Markt ergeben. Somit brauche es gemäss Gesetz keine Ausschreibung der Konzession.

Im letzten Dezember hat der Bundesrat die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) verabschiedet, welche den Inhalt der Grundversorgung im Fernmeldebereich ab 2024 definiert. Ab dann können die Kundinnen und Kunden der Grundversorgung zwischen dem bisherigen Internetzugang mit einer Down- und Upload-Geschwindigkeit von 10 Mbit bzw. 1 Mbit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang von 80 bzw. 8 Mbit/s wählen. Ebenso wurde damals eine Preisobergrenze festgelegt. Ein schnellerer Internetzugang kostet maximal 60 Franken im Monat.

Die Verordnungsanpassung sieht neu explizit das Prinzip der Subsidiarität vor. Stellt der Markt bereits eine Alternative bereit, ist kein Grundversorgungsangebot vorgesehen. Die Grundversorgung wird technologieneutral umgesetzt. So können Randregionen auch über Mobilfunk- oder Satellitenlösungen erschlossen werden. Das dient laut dem Bundesrat der raschen Umsetzbarkeit.

Neben der höheren Internetgeschwindigkeit gibt es laut den damaligen Angaben eine weitere Neuerung: Der Telefondienst mit drei Telefonnummern wird aus der Grundversorgung entfernt.

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(AWP)