Die Basler Aufsichtsbehörde habe erklärt, dass die Konkursandrohung als nichtig zu betrachten sei, heisst es in der Mitteilung von The Native weiter. Die Entscheidung sei aufgrund der von der Firma eingereichten Begründung gefolgt.

Die Entscheidung werde nun dem Appellationsgericht Basel mitgeteilt. Das Unternehmen erwarte, dass die endgültige Entscheidung über die Konkurseröffnung über das Unternehmen vom Appellationsgericht bis Ende Juni gefällt wird. Es werde erwartet, dass diese Entscheidung über den Konkurs mit der jetzt ergangenen Entscheidung übereinstimmt und nach Ansicht der Gesellschaft nur zu ihren Gunsten ausfallen könne, hiess es weiter.

Die Aktie, die kurz vor Bekanntgabe der Nachricht auf Wunsch der Unternehmens vom Handel an der Schweizer Börse ausgesetzt war, schnellte nach Wiederaufnahme deutlich nach oben. Zuletzt steht der Aktienkurs um 17 Prozent höher bei 0,69 Franken. Kurz vor der Handelsaussetzung notierte der Titel noch mit 12 Prozent im Minus.

pre/mk

(AWP)