Damit öffnet sich ein neues Kapitel im ausgedehnten Rechtsstreit zwischen der Wirtschaftskammer und der "Basler Zeitung". Die Wirtschaftskammer hatte 2018 gegen die Zeitung" und im Speziellen gegen einen früheren Lokalredaktor Klage wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht.

Die Klage hatte sich namentlich gegen eine Serie von Artikeln über die als undurchsichtig geschilderte Rolle der Wirtschaftskammer bei Arbeitsmarktkontrollen und die in Frage gestellte Gültigkeit von Gesamtarbeitsverträgen im Maler- und Gipsergewerbe gerichtet.

Das Kantonsgericht gab im Oktober 2021 der Wirtschaftskammer in weiten Teilen recht. Sie verurteilte die "Basler Zeitung" dazu, neun Berichte über die beschriebenen Machenschaften der Wirtschaftskammer vollständig und drei weitere teilweise zu löschen.

Ausserdem wurde die Zeitung dazu verknurrt, dem KMU-Verband eine Prozessentschädigung in Höhe von rund 115'000 Franken überweisen.

Gegen dieses Urteil erhoben Tamedia und der betroffene Redaktor beim Bundesgericht Beschwerde. Dieses hob gemäss Urteilsdispositiv 17 Ziffern des Entscheids des Kantonsgerichts Baselland auf und wies "die Sache zu neuer Entscheidung" im Sinne der vorerst nicht ausgeführten Erwägungen an das Kantonsgericht zurück.

Lange andauernder Rechtsstreit

Damit steht im lange andauernden Rechtsstreit ein neues Kapitel bevor. Neben dem zivilrechtlichen beschritt die Wirtschaftskammer im Kanton Baselland auch einen strafrechtlichen Weg gegen den Journalisten. Mit dem Strafverfahren unter anderem wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und übler Nachrede blitze sie kürzlich beim Kantonsgericht aber ab.

Noch hängig ist das Urteil des baselstädtischen Zivilgerichts, bei dem die Wirtschaftskammer ebenfalls ein Verfahren angestrengt hat.

Die Wirtschaftskammer ist mit einem ähnlich gelagerten Fall bereits einmal beim Bundesgericht aufgelaufen. Die oberste Schweizer Gerichtsinstanz hatte im Rechtsstreit mit dem Regionaljournal von Radio SRF im April 2022 einen für die Wirtschaftskammer nachteiligen Schlussstrich gezogen. Inhaltlich war es um dieselben Themen gegangen, die nun das Baselbieter Kantonsgericht im Fall der "Basler Zeitung" neu zu beurteilen hat.

(AWP)